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Online-Werbewirtschaft startet Selbstregulierung

Unter dem Dach des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft ZAW hat die deutsche Online-Werbewirtschaft die Selbstregulierung im Bereich nutzungsbasierter Online-Werbung gestartet. Ein einheitliches Piktogramm soll künftig direkt an den Werbemitteln darüber informieren, wenn Werbedienstleister nutzungsbasierte Online-Werbung (Online Behavioral Advertising OBA) einsetzen. Per Klick auf das Piktogramm wird ersichtlich, welche Dienstleister hinter der Datenerhebung und -nutzung stehen. Zudem können Privatnutzer auf einer zentralen Website anbieterübergreifend entsprechend ihrer individuellen Präferenzen den Einsatz von OBA steuern.

Zur Koordinierung und Durchsetzung der Pflichten aus der Selbstregulierung in Deutschland wurde der Deutsche Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) mit Sitz in Berlin gegründet. Er soll die Transparenz und Kontrollmöglichkeiten in diesem Bereich stärken. Mit einem transparenten Beschwerde- und Sanktionsmechanismus für die Durchsetzung der Selbstregulierung knüpfe der DDOW an die Erfahrung des Deutschen Werberats im ZAW an. Zum Sprecher hat der DDOW Matthias Wahl gewählt.

"Mit der Gründung des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung ergänzen wir das seit 40 Jahren etablierte System der Werbeselbstregulierung im ZAW um eine digitale Komponente und stellen uns so für die Zukunft noch breiter auf", so Michael Kern, Präsident des ZAW.

Der DDOW ist eine Institution der 40 vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW vertretenen Organisationen der Werbewirtschaft in Deutschland. Träger des DDOW sind der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), DDV Deutscher Dialogmarketing Verband, Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA, Handelsverband Deutschland - Der Einzelhandel (HDE), Markenverband, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW.


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vg 19.11.2012