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Höhere Risiken durch neue Dimension des Verbraucherschutzes

Die Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer hat in 30 Ländern weltweit Verbraucherschutztrends untersucht. Die Studie zeigt, dass 40 Prozent der untersuchten Länder in den nächsten Jahren weitere und schärfere Verbraucherschutzmaßnahmen einführen wollen. Der Verbraucherschutz hat damit laut der Kanzlei weltweit eine neue Dimension erreicht und stelle Unternehmen vor enorme Herausforderungen und Risiken.

Dr. Benedikt Wolfers, Experte für Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierung bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Verbraucherschutz ist heute nicht mehr nur Schutz vor unsicheren Produkten, sondern auch Schutz vor irreführender, missverständlicher oder unethischer Vermarktung oder Preisbildung. Er betrifft alle Sektoren der Wirtschaft: von den Energieversorgern über den Lebensmittelhandel bis zu Fluggesellschaften und Banken. Es ist, wie unsere Studie zeigt, ein globales Thema, mit immer größeren Risiken für die Unternehmen."

Laut der Kanzlei ergibt sich aus dem aktuellen Verbraucherschutzprogramm der EU eine deutliche Verschärfung der Verbraucherschutzgesetze bis 2020; eine parallele Entwicklung sei in den USA zu beobachten. Dr. Michael Ramb, Experte für Produktrecht bei Freshfields Bruckhaus Deringer: "Das Ergebnis der Studie belegt einen globalen Trend – man muss eigentlich sagen: Paradigmenwechsel –  hin zu einer weltweiten Verschärfung der Verbraucherschutzgesetze und vor allem auch des Rechtsschutzes. Die Klägermacht der Verbraucher wird gebündelt, die der Verbände ausgeweitet. Verbraucher, Verbände und Behörden sind zunehmend international vernetzt. Eine Produktkrise kann so über Nacht zu einem internationalen Flächenbrand werden. Wir haben den Eindruck, dass viele Unternehmen auf diesen globalisierten Verbraucherschutz nicht ausreichend vorbereitet sind. Dabei sind nicht nur Großkonzerne betroffen, sondern auch Mittelständler, die nur einen Teil der Lieferkette bilden."

Zunehmende Klägermacht der Verbraucher

Die Studie dokumentiert zudem die zunehmende Klägermacht der Verbraucher durch den weltweiten Vormarsch kollektiver Rechtschutzmöglichkeiten. Hier stehen die Einführung von Sammelklagen in China und Europa sowie sogenannte Verbandsklagen in der Diskussion, so die Kanzlei. In Deutschland plane das Bundesjustizministerium, eine Verbandsklage im Datenschutzrecht einzuführen. Dies würde es Verbraucherschutzorganisationen erlauben, Unternehmen wegen Datenschutzverstößen zu verklagen.

Die Studie 'A Regulated World: The Consumer Agenda' ist hier abrufbar.


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vg 23.12.2014