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TV: Regionales Werbeverbot könnte gegen EU-Recht verstoßen

Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme Werbung nur regional zu zeigen, könnte gegen das Unionsrecht verstoßen. So lautet das Urrteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg in einem Streit zwischen der österreichischen Modefirma Fussl Modestraße Mayr und der SevenOne Media GmbH, der Vermarktungsgesellschaft des deutschen Fernsehveranstalters ProSiebenSat.1. Dabei ging es um die Frage, ob die Ausstrahlung eines Spots auf Bayern beschränkt werden darf. Im Jahr 2018 schloss die Modefirma einen Vertrag mit der SevenOne Media, bei dem es genau darum ging. Der TV-Vermarkter verweigerte jedoch die Erfüllung dieses Vertrags, da es ein hierzulande im Jahr 2016 von den Bundesländern geschlossener Staatsvertrag den Fernsehveranstaltern verbietet, in ihr bundesweit ausgestrahltes Programm Fernsehwerbung aufzunehmen, die nur regional gezeigt wird. Das in der Auseinandersetzung zuständige Landgericht Stuttgart hatte den Fall ausgesetzt und an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen, um herauszufinden, inwieweit das deutschlandweite Verbot regionaler Fernsehrwerbung mit den EU-Gesetzen vereinbar ist.

Die Luxemburger Richter meinen, dieses umfassende Verbot könnte zum einen über das hinausgehen, was erforderlich ist, um den pluralistischen Charakter des Fernsehprogrammangebots zu wahren, indem den regionalen und lokalen Fernsehveranstaltern die Einnahmen aus der regionalen Fernsehwerbung vorbehalten bleiben, und zum anderen könnte es zu einer unzulässigen Ungleichbehandlung der nationalen Fernsehveranstalter und der Anbieter von Werbedienstleistungen im Internet führen.



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vg 03.02.2021