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Verbraucherschutzvorschriften: EU-weit etliche Verstöße


Nachhaltigkeitsthemen sind Verbrauchern zumehmend wichtig. Aber nicht immer sind alle Angaben der Hersteller deutlich (Foto: Adobe)

Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass viele Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Hintergrund: Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation Network) hat Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten geprüft. In Deutschland führte erstmals das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Prüfung gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. durch.

Insgesamt wurden von den Mitgliedstaaten 344 Nachhaltigkeitsaussagen aus den Bereichen Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen im Hinblick auf übertriebene, falsche oder irreführende Angaben nach dem EU-Verbraucherschutzrecht ausgewertet. In 42 Prozent der Fälle stellte das CPC-Netzwerk irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit fest. Durch die Händler wurden keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt, um die Richtigkeit ihrer Angaben überprüfen zu können. In mehr als einem Drittel der Fälle fielen vage und nicht näher erläuterte Aussagen wie "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" auf.

Als nächsten Schritt werden sich die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen. In Deutschland erfolgt dies regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege, indem Konkurrenten oder Verbraucherverbände die Abmahnungen aussprechen.




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tor 09.02.2021