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Unilever darf Waschmittel nicht mehr in überdimensioniertem Karton verkaufen

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat die Unilever Deutschland GmbH wegen einer überdimensionierten Verpackung für das Waschmittel 'OMO Intensive Leuchtkraft / Variante XXXL – 100 Wäschen' abgemahnt und eine Unterlassungserklärung erwirtk. Das Produkt, dessen Karton laut vzhh nur gut zur Hälfte mit Inhalt gefüllt ist, darf in dieser Form nicht mehr verkauft werden.

Rund 45 Zentimeter hoch ist der Karton, der sieben Kilogramm Waschpulver der Marke OMO beinhaltet. Doch oberhalb von etwa 25 Zentimetern ist kein Pulver mehr im Behälter. Die Verbraucherschützer hatten Unilever deshalb wegen Irreführung abgemahnt. Weil die Packung aus festem Karton ist und es kein Sichtfenster gibt, hätten Konsumenten keine Möglichkeit, die Füllhöhe des Produkts vor dem Kauf zu erkennen.

Laut vzhh gibt es kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verpackungen voll zu befüllen. Das müsse sich ändern, fordern die Verbraucherschützer.



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vg 18.02.2021