ANZEIGE

ANZEIGE

Präsidentin des Bundespatentgerichts über Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit


Dr. Regina Hock ist seit Mai 2021 Präsidentin des Bundespatentgerichts in München und folgte dort auf Beate Schmidt, die nach zehn Jahren an der Spitze in den Ruhestand getreten ist - Foto: Werner Polwein

Dr. Regina Hock, seit Mai 2021 Präsidentin des Bundespatentgerichts in München, sprach mit markenartikel über die Digitalisierung der Justiz, neue Gestaltungspielräume durch das Markenmodernisierungsgesetz, die Beschleunigung von Patentnichtigkeitsverfahren und eine zentrale Anlaufstelle zum Informationsaustausch.

markenartikel: Sie sind seit Mai 2021 Präsidentin des Bundespatentgerichts. Welche Ziele haben Sie sich für die kommenden Jahre gesetzt?

Dr. Regina Hock: Die sprichwörtlichen ersten 100 Tage meiner Präsidentschaft sind soeben zu Ende. Ich habe sie vor allem dazu genutzt, das Gericht wieder neu kennenzulernen. Denn ich war bereits vor längerer Zeit als Richterin am Bundespatentgericht tätig. Die vergangenen zehn Jahre habe ich jedoch die Hauptabteilung Verwaltung und Recht am Deutschen Patent- und Markenamt geleitet. In dieser Zeit habe ich gelernt, wie groß die Bedeutung der Digitalisierung und der Einsatz moderner Managementinstrumente für die Funktionsfähigkeit einer Behörde und die Zufriedenheit aller Beschäftigten sind. Diese Erkenntnisse lassen sich natürlich nicht eins zu eins auf ein Gericht übertragen. Aber ich möchte mich intensiv mit der Frage beschäftigen, in welchem Umfang auch ein Gericht von der Auseinandersetzung mit diesen Themen profitieren kann – ohne die aus meiner Sicht sehr wichtige richterliche Unabhängigkeit dabei aus den Augen zu verlieren.

markenartikel: Haben Sie ein Beispiel?

Hock: Die Digitalisierung der Justiz hat im vergangenen Jahr in Deutschland deutliche Fortschritte gemacht. Finanziell wurde ein Konjunkturpaket des Bundes geschnürt, um den durch die Pandemie plötzlich veränderten Arbeitsbedingungen gerecht zu werden. Ihren digitalen Aufwind verdankt die deutsche Justiz dabei nicht so sehr der Pandemie selbst, wie gern behauptet wird. Die befürchtete Flaute verhindert haben vor allem Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Improvisationskunst und der Bereitschaft zu technologischen Veränderungen für die Aufrechterhaltung des Sitzungsbetriebs eingesetzt haben. Hier möchte ich anknüpfen und den Ausbau des Bundespatentgerichts mit weiteren elektronischen Gerichtssälen vorantreiben.

markenartikel: Was ist geplant?

Hock: Im 'Backup' unseres Hauses fördern wir mobiles Arbeiten gerade durch erweiterte Leitungskapazitäten und flexible Arbeitszeitmodelle auch für nichtrichterliche Bedienstete. In den nächsten Jahren werden wir daran arbeiten, mit unseren Verfahrensbeteiligten künftig medienbruchfrei kommunizieren zu können. Auch die Erkenntnisse und Ideen moderner Verwaltungswissenschaft sollten – gegebenenfalls modifiziert – ihren Platz in einem Gericht im Jahr 2021 haben. Ich denke dabei etwa an ein Personalentwicklungskonzept sowohl für den richterlichen als auch den nichtrichterlichen Dienst oder auch an agiles Geschäftsprozessmanagement in der Gerichtsverwaltung.

Welche Herausforderungen es neben der Digitalisierung und Flexibilisierung anzugehen gilt und wo sie mit Blick auf die gewerblichen Schutzrechte noch Entwicklungspotenzial sieht, um Kreativität und Innovation in Unternehmen weiter zu stärken, lesen Sie im vollständigen Interview in markenartikel 8/2021. Zur Bestellung geht es hier.



zurück

vg 11.08.2021