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Vertikale Preisbindung: Ergobag-Hersteller muss zwei Millionen Euro Bußgeld zahlen

Die Fond Of GmbH mit Sitz in Köln muss eine Geldbuße in Höhe von insgesamt rund zwei Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung zahlen. Das hat das Bundeskartellamt, Bonn, mitgeteilt. Fond Of ist insbesondere im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Schulrucksäcken und Schultaschen der Marken Ergobag und Satch tätig. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hat.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten. Fond Of hat die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt."

Hersteller dürften aber schon seit den 1970er-Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Vertikale Preisbindungen gingen häufig zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und könnten dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen.

"Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel", so Mundt.

Nicht nur stationär habe Fond Of die Preissetzung kontrolliert. Die Einhaltung der Preise und der Vorgaben wurde laut den Kartellwächstern auch für den Online-Vertrieb sowohl von der Fond Of GmbH als auch von den beteiligten Händlern seit der Frühphase ihrer jeweiligen Geschäftsbeziehungen (beginnend mit März 2010) bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt.



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vg 17.08.2021