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Modernisierung des Patentgesetzes ermöglicht unter anderem Anhörungen per Videokonferenz

Das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz, kurz: 2. PatMoG) sieht zahlreiche Neuregelungen im Patentrecht und in weiteren Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes für die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt DPMA) in München vor. Ein wichtiges Element des 2. PatMoG für Verfahren vor dem DPMA ist die ab 2022 vorgesehene Möglichkeit, an Verhandlungen, Anhörungen und Vernehmungen in den Schutzrechtsverfahren im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen. Mit dem 2.PatMoG wird auch eine einheitliche Feiertagsregelung geschaffen. Künftig werden alle an mindestens einer der Dienststellen des DPMA geltenden gesetzlichen Feiertage fristverlängernd anerkannt.

Eine weitere Gesetzesänderung trägt dem seit langem geäußerten Anliegen der Anmelderschaft Rechnung: Die Frist zur Einleitung der nationalen Phase für internationale Anmeldungen (PCT-Anmeldungen) beim DPMA als Bestimmungs- beziehungsweise ausgewähltem Amt wird von bislang 30 auf 31 Monate verlängert. Erfahrungsgemäß schöpfen viele Anmelder die Frist zur Einleitung der nationalen Phase umfassend aus, sagte DPMA-Präsidentin Rudloff-Schäffer. Ein langer Entscheidungszeitraum sei besonders im PCT-Bereich sehr wichtig, um die Erfolgsaussichten der Einleitung der nationalen Phase der Patentanmeldung zu beurteilen, um etwaige Investoren für die Kommerzialisierung der Erfindung zu suchen oder um formale Schritte vorzubereiten.

Die drei genannten Änderungen treten zum 1. Mai 2022 in Kraft. Zum 1. Mai 2022 werden außerdem die Jahresgebühren für ergänzende Schutzzertifikate angehoben und das Markenrecht wird an die aktuelle Rechtslage des Madrider Systems zum internationalen Markenschutz angepasst.



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vg 23.08.2021