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Qualitätsregelungen

EU will geografische Angaben besser schützen

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die EU-Kommission will das System der geografischen Angaben (g.A.) für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse überarbeiten. Die neuen Maßnahmen sollen die Verbreitung der geografischen Angaben in der gesamten Union fördern, um die ländliche Wirtschaft zu unterstützen und ein höheres Schutzniveau zu erreichen, insbesondere im Internet. Um das bestehende System der geografischen Angaben zu verbessern, sind folgende Maßnahem geplant:

  • Verkürztes und vereinfachtes Registrierungsverfahren: die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben werden zusammengeführt, was zu einem einzigen vereinfachten Verfahren für die Eintragung von geografischen Angaben für EU- und Nicht-EU-Antragsteller führt.
  • Verbesserter Online-Schutz: der neue Rahmen wird den Schutz geografischer Angaben im Internet verbessern, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf über Online-Plattformen und den Schutz vor bösgläubiger Registrierung und Verwendung von geografischen Angaben im Domain-Namen-System.
  • Mehr Nachhaltigkeit: als unmittelbare Folgemaßnahme zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wird es den Erzeugern möglich sein, ihre Maßnahmen zur sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in ihren Produktspezifikationen zu verankern, indem sie die entsprechenden Anforderungen festlegen. Dies wird dazu beitragen, die natürlichen Ressourcen und die ländliche Wirtschaft besser zu schützen, lokale Pflanzensorten und Tierrassen zu erhalten, die Landschaft des Produktionsgebiets zu bewahren und den Tierschutz zu verbessern.
  • Gestärkte Erzeugergemeinschaften: Die Mitgliedstaaten müssen Erzeugergemeinschaften für geografische Angaben auf deren Antrag hin anerkennen. Anerkannte Erzeugergemeinschaften werden in die Lage versetzt, ihre geografischen Angaben zu verwalten, durchzusetzen und weiterzuentwickeln, insbesondere indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.

Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen. Produktbezeichnungen können eine geografische Angabe (g. A.) tragen, wenn eine spezifische Verbindung zu dem Ort besteht, an dem die Erzeugnisse hergestellt wurden. Dadurch wird das Verbrauchervertrauen gestärkt, können Verbraucherinnen und Verbraucher Qualitätserzeugnisse erkennen und Erzeuger ihre Waren besser vermarkten. Produkte, die in Betracht gezogen werden oder denen bereits eine geografische Angabe zuerkannt wurde, sind in Qualitätsproduktregistern aufgeführt.

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vg 31.03.2022