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Quelle: Nyul/Fotolia

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Obsoleszenz

EU-Parlament will Recht auf Reparatur

Das EU-Parlament will es den Verbrauchern erleichtern, ihre Geräte reparieren zu lassen, anstatt neue zu kaufen. Die Parlamentarier haben dafür am 7.4.2022 mit großer Mehrheit einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum Recht auf Reparatur angenommen. Die Abgeordneten waren sich einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte, darunter Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie öffentliches Auftragswesen. Produkte sollen so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind. Das neue 'Recht auf Reparatur' sollte Reparaturbetrieben und Verbrauchern kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten.

In Bezug auf digitale Geräte argumentieren die Abgeordneten, dass Software-Updates reversibel sein sollten und nicht zu einer verminderten Leistung von zum Beispiel Smartphones führen dürfen. Sie sollten für einen Mindestzeitraum bereitgestellt werden, und die Verbraucher sollten zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Updates informiert werden. Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als unlautere Geschäftspraktiken betrachtet und nach EU-Recht verboten werden.

Die Abgeordneten fordern außerdem:

  • Anreize für Verbraucher eine Reparatur einem Austausch vorzuziehen, z. B. verlängerte Garantien oder ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur;
  • harmonisierte Vorschriften für solche Verbraucherinformationen, die unter anderem Angaben zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, enthalten;
  • mögliche intelligente Kennzeichnungsmittel wie QR-Codes oder digitale Produktpässe;
  • möglicher gemeinsamer Haftungsmechanismus zwischen Herstellern und Verkäufern für den Fall der Nichtkonformität des Produkts;
  • Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur in einer künftigen Ökodesign-Richtlinie.

Die Kommission kündigte an, dass sie im dritten Quartal 2022 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen wird und dass sie einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung zieht.

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vg 08.04.2022