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Europäische Union

EU einigt sich auf Frauenquote in Aufsichtsräten

Quelle: Nyul/Fotolia

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Zehn Jahre wurde über den Vorschlag verhandelt, nun hat das EU-Parlament die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten angenommen. Bis Juli 2026 müssen alle großen börsennotierten Unternehmen in der EU dafür sorgen, dass es mehr Frauen in ihren Führungsetagen gibt. Mindestens 40 Posten der Posten nicht geschäftsführender Direktoren bzw. 33 Posten aller Unternehmensleitungsposten müssen dann "von dem unterrepräsentierten Geschlecht" besetzt werden.

In den neuen Vorschriften heißt es, das Hauptkriterium bei den Auswahlverfahren, die transparent sein sollten, müsse auch künftig die Leistung sein. Börsennotierte Unternehmen müssen den zuständigen Behörden einmal jährlich Informationen über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen. Wenn sie die gesetzten Ziele nicht erreicht haben, müssen sie mitteilen, wie sie diese erreichen wollen. Diese Informationen werden auf der Website des Unternehmens in leicht zugänglicher Form veröffentlicht. Für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten gilt die Richtlinie nicht.

Sanktionen für Unternehmen, die Regeln nicht einhalten

Sanktionen soll es auch geben. So heißt es, die Mitgliedstaaten müssen "wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen (z.B. Geldbußen) für Unternehmen vorsehen, in denen es keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gibt". Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte er von einem Gericht für nichtig erklärt werden.

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vg 23.11.2022