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Irreführung

Wettbewerbszentrale moniert Intransparenz bei Vergleichsportalen

Vergleichs- und Vermittlungsplattformen agieren oftmals intransparent. Das moniert die Wettbewerbszentrale, Bad Homburg, in einer neuen Untersuchung. Seit dem Frühjahr 2022 hatte die Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft nach bei ihr eingegangenen Beschwerden insgesamt 64 Vergleichs- und Vermittlungsportale intensiver beobachtet. Darunter befanden sich unter anderem etwa 24 Portale aus dem Tourismusbereich, acht aus der Finanzbranche sowie 20 aus dem Pflegesektor.

Portale werben in wettbewerbswidriger Weise

Das Ergebnis der nicht repräsentativen Beobachtung ist für die Wettbewerbshüter nicht zufriedenstellend: Über 70 Prozent der in die Prüfung einbezogenen Portale warben aus Sicht der Wettbewerbszentrale in wettbewerbswidriger Weise. Nach Einschätzung der Zentrale lagen insgesamt 122 einzelne Wettbewerbsverstöße verschiedenster Art vor. Darunter fanden sich am häufigsten Verstöße wegen Irreführung sowie Irreführung durch Unterlassen, wie etwa die fehlenden Informationen über Sortierung von Suchergebnissen (Ranking) und Kundenbewertungen. Zahlreiche der beobachteten Seiten klärten laut Wettbewerbszentrale nicht über die Sortierung ihrer Ergebnisse auf. Viele Portale differenzierten nach Ansicht der Wettbewerbszentrale nicht sorgfältig genug zwischen gewöhnlichen Suchergebnissen und bezahlter Werbung.

Auch darüber, ob und wie Bewertungen auf einem Portal auf Echtheit geprüft werden, gab es bei den von der Wettbewerbszentrale in die Beobachtung einbezogenen Portalen vielfach Unklarheit. Teilweise blieb sogar offen, woher die behaupteten Bewertungen überhaupt stammten. So hatten etwa acht der untersuchten 24 Reiseportale keine oder keine ausreichend klaren Informationen über die Echtheit der gezeigten Bewertungen. Zudem boten fünf Portale an, das Verfassen von Bewertungen mit Gutscheinen zu belohnen.

Mangelnde Transparenz hinsichtlich der Marktabdeckung

Jenseits der gesetzlichen Neuregelungen offenbarte die Beobachtung indes weitere wettbewerbsrechtliche Probleme: Entgegen der Rechtsprechung informierten einige Seiten nicht transparent genug, welche Marktabdeckung sie zeigten. Vermeintlich objektive Vergleiche entpuppten sich bei näherer Betrachtung gerade im Finanzbereich als Linksammlung allein zu solchen Anbietern, die dem Portal Provisionen zahlten.

Wettbewerbszentrale leitet Verfahren ein

Die Ergebnisse dieser Beobachtungen und deren rechtlicher Bewertungen hat die Wettbewerbszentrale zum Anlass genommen, mehrere Portalbetreiber wegen einiger ihrer werblichen Darstellungen abzumahnen. Bis dato hat die Zentrale 33 Abmahnungen ausgesprochen sowie acht formlose rechtliche Hinweise erteilt. In 27 Fällen haben sich Portalbetreiber außergerichtlich verpflichtet, die beanstandete Geschäftspraxis künftig zu unterlassen. Einige Portale haben bereits ihre Angebote transparenter gestaltet. In vier Fällen hat die Wettbewerbszentrale Klage eingereicht. In einem ersten Verfahren erließ das Landgericht Köln ein Versäumnisurteil gegen ein Vergleichsportal zu Studiengängen (LG Köln, Versäumnisurteil vom 11.11.2022, Az. 84 O 123/22, nicht rechtskräftig.). Andere Verfahren laufen noch außergerichtlich.

"Außerdem will die Wettbewerbszentrale in einem weiteren Verfahren klären lassen, ob die Informationen über das Zustandekommen des Rankings auch dann erforderlich sind, wenn die Hauptparameter des Rankings aus sich heraus verständlich oder selbsterklärend sind", so Dr. Fabio Schulze, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale und dort zuständig für den Bereich Finanzmarkt.

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.100 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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vg 29.11.2022