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Quelle: Bundeskartellamt

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Digitalwirtschaft

Meta führt neue Kontenübersicht ein, Nutzer:innen haben Wahlmöglichkeit

Das US-amerikanische Technologieunternehmen Meta plant die Einführung einer neuen Kontenübersicht. In dieser können Metas Kund:innen dann weitgehend frei und informiert entscheiden, ob sie Meta-Dienste wie Facebook und Instagram isoliert nutzen oder diese miteinander verknüpfen wollen, so das Bundeskartellamt. Letztere Option ermöglicht zusätzliche Funktionalitäten wie das Teilen eines gleichen Beitrags auf verschiedenen Diensten (sog. Crossposting), führt laut den Kartellwächtern aber auch dazu, dass Meta die verknüpften Daten zu Werbezwecken nutzt.

Konkret wurden diverse Gestaltungselemente und Formulierungen geändert, die Nutzende bei ihrer Wahl zugunsten der Kontenverknüpfung hätten beeinflussen können. Auch werden nun im Einzelnen treffendere Begriffe verwendet (z. B. personenbezogene Daten statt Informationen); schließlich wurde der Vorgang zum Trennen von Konten deutlich einfacher gestaltet.

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Noch zu klären ist nun insbesondere, wie Nutzende über die Verwendung und die Datenverarbeitungsfolgen von Metas sogenannten Business Tools und Plugins (z.B. Facebook-Login, Like-Button) an zentraler Stelle möglichst zutreffend und neutral informiert werden und deren Verwendung auf einfache Weise erlauben oder verweigern können, und inwieweit kontenübergreifende Datenverarbeitungen ausnahmsweise auch ohne Einwilligung rechtmäßig sein können (etwa für Sicherheitszwecke), so die Bonner Behörde.

Obgleich im Detail noch Optimierungspotential bestehe, könne aber im Anwendungsbereich der Kontenübersicht im Ergebnis von einem weitgehend freien und informierten Entscheidungsprozess für Metas Kund:innen gesprochen werden, meinen die Kartellwächter. 


 

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vg 07.06.2023