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Markenschutz

Batman-Logo bleibt eingetragene Marke

Quelle: Broker/Fotolia

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Der Gerichtshof der Europäischen Union vermeldet: Das "Batman-Logo" bleibt eine gültige, eingetragene Marke. Am 1. April 1996 hatte DC Comics, der Verlag von Batman, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Bildzeichen als Unionsmarke angemeldet, am 2. Februar 1998 wurde die Marke in Form einer Fledermaus in ovalem Kreis eingetragen. 2019 beantragte dann aber die Commerciale Italiana Srl beim EUIPO, die Marke für nichtig zu erklären. Der Antrag, der bestimmte Warenklassen wie Kleidung und Faschings-/Karnevalskostüme betraf, wurde vom EUIPO - zunächst von der Widerspruchsabteilung, dann von der Beschwerdekammer - zurückgewiesen. Das EUIPO stellte fest, dass die Figur des Batman in den Beweismitteln, die ihm vorgelegt worden seien, gedanklich stets mit dem entsprechenden Verlag in Verbindung gebracht worden sei und dass nicht dargetan worden sei, dass die Verbraucher die Marke gedanklich mit einem anderen Unternehmen in Verbindung gebracht hätten.

Die Commerciale Italiana Srl und ihr alleiniger Gesellschafter, Luigi Aprile, haben beim Gericht der Europäischen Union Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EUIPO erhoben. Sie machten insbesondere geltend, dass die Marke keine Unterscheidungskraft habe und beschreibend sei. Sie hätte deshalb nicht eingetragen werden dürfen und müsse für nichtig erklärt werden. Mit seinem Urteil wies das Gericht diese Klage nun ab. Die Beweismittel, die vorgelegt wirden, beweisen demnach nicht, dass eine Unionsmarke mit Darstellung einer Fledermaus in einem ovalen Kreis zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung keine Unterscheidungskraft gehabt hätte. Laut EUIPO können die maßgeblichen Verkehrskreise die Waren, auf die sich die Marke bezieht, gerade wegen ihrer Unterscheidungskraft gedanklich mit DC Comics in Verbindung bringen und von den Waren anderer Unternehmen unterscheiden.

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sl 08.06.2023