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Digital Service Act

Verbraucherschützer kritisieren: Werbekriterien der Online-Plattformen oft nicht transparent

Quelle: RKB by Rainer Sturm/Pixelio

Quelle: RKB by Rainer Sturm/Pixelio

Vor gut 100 Tagen ist der Digital Service Act (DSA) in Kraft getreten. Seitdem müssen große Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Google, Amazon oder TikTok entsprechende Regelungen der EU umsetzen. Eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Berlin, zeigt jetzt: Die untersuchten Anbieter setzen bestehende Vorgaben nicht ausreichend um.

Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen unter anderem verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen – beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. Die Untersuchung zeigt: Amazon, Booking, Google Shopping und YouTube nutzen trotz Verbot weiterhin Dark Patterns.

Große Online-Plattformen sind zudem verpflichtet, Verbraucher:innen nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden. Diese Information müssen Konsument:innen direkt über einen Klick auf die Werbung abrufen können. Keiner der untersuchten Anbieter ist laut vzbv-Untersuchung dieser Verpflichtung bislang nachgekommen. Der vzbv hat hier Instagram, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Immerhin: Bis auf Snapchat haben alle untersuchten Anbieter Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich ausgewiesen, so ein Ergebnis der Analyse.

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Kontaktstellen, AGB-Informationen und Optionen für Empfehlungssysteme oft schlecht auffindbar

Weiter zeigt sich, dass ein Teil der untersuchten Anbieter der Vorgabe nicht gerecht wird, dass zentrale Kontaktstellen, Informationen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Optionen für die Empfehlungssysteme, die für Verbraucher:innen leicht zugänglich sein müssen. Bei Apple App Store, Facebook und TikTok ist demnach mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit für Nutzer:innen auffindbar. Diese ist aus Sicht des vzbv jedoch eher schwer zugänglich.

Auch die AGB waren teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen. Untersucht wurden die AGB der Webseiten von Booking und Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter– zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten.

Verbesserung bei Infos zu Empfehlungs- und Rankingsystemen

Ähnlich sieht es bei Empfehlungs- und Rankingsystemen aus. Dienste-Anbieter sind verpflichtet, verständlich anzugeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen. Verbraucher:innen müssen diese Parameter anpassen können. Die vzbv-Untersuchung zeigt, dass alle untersuchten Anbieter ihr Angebot verbessert haben: Amazon, Booking, Google-Suche und Zalando bieten mittlerweile eine Option an, die nicht auf Profiling beruht. Häufig ist das Profiling jedoch weiterhin standardmäßig aktiviert. Die Option, dies zu deaktivieren, ist nach Ansicht des vzbv teilweise nur schwer auffindbar.

Hintergrund und Methodik

Der vzbv hat bei zwölf ausgewählten Anbietern von sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die Umsetzung der neuen Regelungen des Digital Services Act (DSA) überprüft. Diese sind: Amazon, Apple App Store, Booking.com, Facebook, Google-Shopping, Google-Suche, Instagram, Snapchat, TikTok, X (vormals Twitter), YouTube und Zalando. Welche Artikel konkret pro Anbieter untersucht wurden, ergab sich jeweils durch eine Zufallsziehung aus diesen zwölfAnbietern. Die Prüfung stellte die Artikel 14 (AGB), Artikel 25 (Online-Schnittstellen/Dark Patterns) und Artikel 26 Absatz 1 und 2 (Werbetransparenz) in den Fokus. Zudem hat der vzbv die Umsetzung der Artikel 12 (Kontaktstellen) und Artikel 27 in Verbindung mit Artikel 38 (Empfehlungssysteme) erneut überprüft, die erstmals im August 2023 geprüft wurden.

Die Evaluation fand auf Basis der vorliegenden Informationen auf den Webseiten oder in den iOS-Apps der Anbieter statt. Die Auswertung erfolgte anhand eines entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der vzbv hat die Anbieter zwischen dem 12. Oktober und 17. November 2023 überprüft.

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vg 06.12.2023