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EU-Ökodesign-Richtlinie

Produkte sollen nachhaltiger und die Vernichtung von Textilien verhindert werden

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia

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Energieeffizienter, langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar, recyclingfähiger und zunehmend aus recycelten Materialien hergestellt: Mit der neuen Ökodesign-Verordnung sollen nachhaltige Produkte zur neuen Norm in der EU werden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich auf die neuen Regeln vorläufig geeinigt. Die Verordnung verbietet unter anderem die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse, mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen.

Das neue Gesetz wird auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie aufbauen und soll Leistungs- und Informationsanforderungen für wichtige Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, schrittweise festlegen. Die Kommission will eine Liste von Produkten annehmen und regelmäßig aktualisieren, die auf der Grundlage einer gründlichen Analyse und von Kriterien, insbesondere im Zusammenhang mit den Klima-, Umwelt- und Energieeffizienzzielen der EU, ermittelt wurden. Vorrang erhalten Produkte wie Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel (einschließlich Matratzen), Eisen und Stahl, Aluminium, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien sowie energiebezogene Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte.

Die neuen Ökodesign-Anforderungen werden über die Energieeffizienz hinausgehen und die Kreislaufwirtschaft fördern und unter anderem Folgendes abdecken:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien verhindern
  • Energie und Ressourceneffizienz
  • Rezyklatanteil
  • CO2- und Umweltfußabdruck
  • verfügbare Produktinformationen, insbesondere ein digitaler Produktpass.

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Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen

Die neue Verordnung enthält auch neue Maßnahmen, um der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte ein Ende zu setzen. Die Unternehmen werden demnach Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Praxis zu verhindern. Parlament und Rat haben ein direktes Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuherzeugnisse mit Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen und einer Übergangsfrist für mittlere Unternehmen eingeführt. Im Laufe der Zeit sollen bei Bedarf auch andere Sektoren von solchen Verboten erfasst werden.

Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum.

Bessere Information der Verbraucher

Weitere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Produkten werden zur Verfügung gestellt, unter anderem durch einen digitalen Produktpass, der Verbraucher:innen und Unternehmen dabei helfen soll, nachhaltigere Produktentscheidungen zu treffen und die Behörden bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen. Zusätzliche Produktinformationen könnten auch über Etiketten bereitgestellt werden, ähnlich dem EU-Energielabe, und könnten beispielsweise zur Anzeige eines Reparierbarkeitswerts verwendet werden.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Nach ihrer Annahme tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach wird der erste Arbeitsplan im Rahmen der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte angenommen, in dem festgelegt wird, welche Produkte gezielt eingesetzt werden sollen.
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vg 06.12.2023