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Cola-Orangen-Mischung

Streit im Spezi ist entschieden

Quelle: Unsplash

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Die Frage, wer künftig den namen Spezi für seine Cola-Orangen-Mischung nutzen darf, ist wohl entgültig entschieden. Nachdem die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I bereits 2022 klargestellt hat, dass die zwischen der Augsburger Riegele Brauerei und dem Münchner Unternehmen Paulaner getroffene Vereinbarung aus dem Jahr 1974 fortbesteht (Az. 33 O 10784/21) und das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz angekündigt hatte, dieser Auffassung zu folgen, hat Riegele die Berufung zurückgezogen. Das Gericht sehe den 1974 geschlossenen Vertrag der beiden Brauereien als unkündbare Abgrenzungsvereinbarung und nicht als Lizenzvertrag.

"Wir werden uns nun auf die Stärkung der Marke Spezi konzentrieren und nicht noch mehr in Streitigkeiten mit dem Paulaner-Konzern investieren", so riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller-Riegele.

Für die Augsburger Familienbrauerei ist die Ansicht des Gerichts dennoch "vollkommen unverständlich". In deren Folge habe Riegele "alle Kosten der Markenverteidigung auf ewig zu tragen", während der Paulaner-Konzern davon profitiere.

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vg 11.12.2023