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Keine Marktabschottungen

Rewe darf sich an Getränkefachgroßhändler Trinks beteiligen

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von jeweils 50 Prozent der Anteile an der Trinks GmbH, Hennef, und der Trinks Süd GmbH, Fürstenfeldbruck, durch den Lebensmittelhändler Rewe im Vorprüfverfahren freigegeben. Der Getränkelogistiker Trinks beliefert schwerpunktmäßig den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) mit einem Sortiment an alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken in Mehrweggebinden. Auch die Rückführung und Sortierung des Mehrweg-Leerguts gehört zu den Tätigkeiten. Zusammen verfügen die beiden Trinks-Gesellschaften über 16 im Inland verteilte Lager- und Logistikstandorte. Die bisherigen Gesellschafter sind die Bitburger Braugruppe, die Krombacher Brauerei und die Warsteiner Gruppe, die zusammen eine Beteiligung in derselben Höhe wie Rewe behalten werden.

Im Mittelpunkt der Prüfung des Bundeskartellamtes stand die Frage, ob durch den Zusammenschluss erhebliche Abschottungswirkungen zu erwarten sind. Dies ist aber laut den Kartellwächtern nicht zu erwarten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben das Vorhaben eingehend geprüft. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob es durch die Beteiligung von Rewe an Trinks, einem der führenden Getränkefachgroßhändler für den LEH, zu Marktabschottungen kommen könnte. Im Ergebnis haben wir keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Eine erhebliche Abschottung ist weder zu befürchten beim Zugang anderer Getränkefachgroßhändler zu Rewe als Kundin, noch umgekehrt beim Zugang anderer Lebensmitteleinzelhändler zu den Leistungen von Trinks."

Trinks habe als Getränkefachgroßhändler zahlreiche Wettbewerber, die den Wettbewerbern von Rewe hinreichende Alternativen bieten würden. Edeka beteibe in Teilen des Inlands sogar bereits eine eigene Getränkelogistik bzw. baue diese derzeit auf.
 

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vg 12.12.2023