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Frühstücksrichtlinien

EU will transparentere Kennzeichnung für Honig, Fruchtsaft und Marmelade

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Das EU-Parlament in Brüssel hat mit 522 zu 13 Stimmen und bei 65 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Überarbeitung der sogenannten Frühstücksrichtlinien festgelegt. Dieser Vorschlag aktualisiert die Bestimmungen zur Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees. Demnach muss künftig zum Beispiel das Ursprungsland des geernteten Honigs auf dem Etikett ersichtlich sein. Auch bei Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem muss das Ursprungsland der verwendeten Früchte auf dem Vorderetikett angegeben werden. Wenn der verwendete Honig oder die verwendeten Früchte aus mehreren Ländern stammen, sollen die Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge angegeben werden.

Geplant ist zudem ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar machen und Betrug verhindern soll. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.

Kennzeichnung des Zuckergehalts

Die EU-Abgeordneten schlagen vor, dass die Angabe "enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker" für Fruchtsäfte erlaubt werden soll. Zur Deckung der steigenden Nachfrage nach zuckerarmen Produkten könnten umformulierte Fruchtsäfte als "zuckerreduzierter Fruchtsaft" gekennzeichnet werden.

Neue Verfahren zur Entfernung von von Natur aus vorkommendem Zucker in Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees oder Milch sollten nicht zur Verwendung von Süßungsmitteln führen, um die Auswirkungen der Zuckerreduzierung auf den Geschmack, die Textur und die Qualität des Endprodukts auszugleichen, so die Abgeordneten. Die Kennzeichnungen der zuckerreduzierten Lebensmittel soll zudem keine Angaben zu positiven Eigenschaften wie etwa gesundheitliche Vorteile enthalten dürfen.

Alexander Bernhuber (EVP, Österreich):"Heute gehen wir einen bedeutenden Schritt hin zu einer transparenteren Produktkennzeichnung. Eine genauere Angabe der Ursprungsländer von bestimmten Produkten wird für mehr Transparenz sorgen und es den Verbraucher:innen erleichtern, sich für gesündere Produkte und für solche aus der eigenen Region zu entscheiden."

Das Parlament will nun Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültige Form des Gesetzes aufnehmen.

 

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vg 14.12.2023