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Cyber Resilience Act

EU-Parlament stimmt Gesetz zur Cyber-Resilienz zu

Quelle: Nyul/Fotolia

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Nachdem im Dezember 2023 eine Einigung zum von der Kommission im September 2022 vorgeschlagenen Cyber Resilience Act erzielt worden war, hat nun das EU-Parlament dem Gesetz zur Cyber-Resilienz formell zugestimmt. Das Gesetz wurde mit 517 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 78 Enthaltungen angenommen.

Die neuen Standards sollen alle digitalen Produkte in der EU vor Cyber-Bedrohungen schützen. Die Produkte werden je nach Grad des von ihnen ausgehenden Cybersicherheitsrisikos in verschiedene Listen aufgenommen. Die Listen werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und aktualisiert. Produkte, die ein höheres Cybersicherheitsrisiko darstellen, werden von einer benannten Stelle strenger geprüft, während andere einen einfacheren Konformitätsbewertungsprozess durchlaufen können, der oft intern von den Herstellern verwaltet wird.

Produkte wie Software für Identitätsmanagementsysteme, Passwort-Manager, biometrische Lesegeräte, intelligente Hausassistenten und private Sicherheitskameras werden ebenfalls von den neuen Vorschriften erfasst werden. Bei diesen Produkten sollten Sicherheits-Updates automatisch und getrennt von Funktions-Updates installiert werden.

Zudem soll die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) stärker einbezogen werden, wenn Schwachstellen gefunden werden und Vorfälle auftreten. Die Agentur soll von dem betroffenen Mitgliedstaat benachrichtigt werden und Informationen erhalten, damit sie die Situation bewerten kann. Wenn sie ein systemisches Risiko feststellt, soll sie andere Mitgliedstaaten informieren, damit diese die notwendigen Schritte unternehmen können.

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Das Gesetz muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden, um in Kraft treten zu können. Zum Text geht es hier.

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vg 13.03.2024