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Bürokratieentlastungsgesetz

So will die Regierung die Wirtschaft von Bürokratie entlasten

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Quelle: Andreas Hermsdorf/pixelio.de

Der Bundeskabinett hat das neue Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das vom Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegt hat, soll Entlastungen für die deutsche Wirtschaft von rund 944 Millionen Euro pro Jahr bringen. Damit ist das Entlastungsvolumen im Vergleich zum Referentenentwurf um mehr als 260 Millionen Euro gesteigert worden. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Auch Schriftformerfordernisse werden reduziert und vielfach zu Textformerfordernissen. Die Textform setzt keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Heute gehen wir den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout. (...) Das BEG IV darf nur ein nächster, nicht der letzte Schritt sein. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Wir müssen weitere Gesetze abbauen, vereinfachen und entschlacken - darüber besteht in der Bundesregierung Einigkeit. Klar ist: Bürokratieabbau muss ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode sein."

Das BEG IV ist ein Teil des von der Bundesregierung auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspaket. Gebündelt beträgt das Entlastungsvolumen der Maßnahmen für die Wirtschaft über drei Milliarden Euro pro Jahr, so die Regierung. Das BEG IV trägt hierzu rund 944 Millionen Euro pro Jahr bei. Den Regierungsentwurf finden Sie hier.

Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz heißt es, dass zahlreiche Maßnahmen des BMWK in das BEG IV eingeflossen sind.

Robert Habeck,  Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: "Es ist wichtig, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nun auf den Weg gebracht wird. Auch die ressortübergreifende Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell finalisiert wird, sieht weitere Entlastungen für die Wirtschaft vor. Gleichzeitig ist klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können, um zu spürbaren Entlastungen zu kommen. Wir müssen das BEG IV daher mit weiteren themenspezifischen Entlastungspaketen ergänzen. Hier setze ich auf eine künftige Zweite Säule der Bürokratieentlastung: die stärkere Etablierung und Ausweitung unseres Praxischeck-Instrumentariums unter aktiver Beteiligung aller Ressorts und der Länder. So haben wir unter anderem im Solarbereich gezeigt, dass damit spürbare Entlastungen erzielt werden können. Das Instrument werden wir deshalb schrittweise auf weitere, vor allem für den breiten Mittelstand relevante Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem Beauftragtenwesen oder den Datenschutz ausrollen."

75 Abbau- und Entlastungsmaßnahmen seien zmu Beispiel identifiziert und dabei bis zu 50 Informationspflichten als mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet worden. Darunter zum Beispiel die Streichung der Anzeigepflichten für neue und erneuerte Messgeräte im Mess- und Eichgesetz, die Bündelung bestimmter gewerberechtlicher Anzeigepflichten in der Gewerbeordnung oder Bürokratieentlastungen im Berufs- und Prüfungsrecht der Wirtschaftsprüfer:innen.

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vg 13.03.2024