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Kartellverfolgung

Kartellamt verhängt Geldbuße wegen vertikaler Preisbindung gegen Pfanner Schutzbekleidung

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH in Koblach (Österreich) eine Geldbuße in Höhe von 783.900 Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Die Pfanner Schutzbekleidung GmbH und ein (nicht bebußtes) Schwesterunternehmen vertreiben über Fachhändler in Deutschland hochwertige und hochpreisige Funktions- und Schutzkleidung. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit ihm kooperierende Fachhändler beim Vertrieb von Hosen, Jacken, Shirts und Schutzschuhen sowie Helmen (Protos Integral) einschließlich Zubehör bei der Preisbildung eingeschränkt zu haben. Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Kooperationsantrag eines Fachhändlers.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: "Unverbindliche Preisempfehlungen sind erlaubt, aber Händler müssen ihre Preise unabhängig und frei von Vorgaben des Herstellers festsetzen können. Vertikale Preisbindungen wie die im vorliegenden Fall gehen in aller Regel zu Lasten der Verbraucher:innen und führen häufig dazu, dass diese überhöhte Preise zahlen müssen."

Die Wiederverkaufspreise vom jeweiligen Fachhändler sollten nach Vprgaben von Pfanner so gesetzt werden, dass sie möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) entsprechen und jedenfalls nicht merklich unter dieser liegen. Von monetären Rabatten hatten die Händler grundsätzlich abzusehen; stattdessen sollten bei Sonderaktionen beim Kauf eines hochpreisigen Produkts ein kleines günstiges Produkt (z.B. ein T-Shirt oder eine Schutzbrille) als Naturalrabatt dazu gegeben werden, um das Preisniveau Artikeln möglichst zu halten. Neben den Ladenpreisen galt dies insbesondere für den Internet-Auftritt und die Online-Shops der jeweiligen Händler. Praktiziert wurde diese Vereinbarung zwischen Anfang 2016 und Ende November 2021, so das Bundeskartellamt.

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vg 14.03.2024