ANZEIGE

ANZEIGE

Quelle: M. Schuppich/Fotolia

Quelle: M. Schuppich/Fotolia

Spielwaren

EU-Parlament will Sicherheitsanforderungen für Spielzeug verschärfen

Zuletzt waren Spielwaren in Verruf geraten, die über die Billlig-Plattform Temu nach Europa gekommen waren. Sie gefährden laut einem Test des Spielzeugverbands Toys Industries of Europe die Sicherheit von Kindern. So etwas soll es nach Wunsch der EU künftig nicht mehr geben. Die EU hat im Februar 2024 einen Vorschlag  angenommen, mit dem die Sicherheit von Spielzeug erhöht werden soll. Nun hat das Parlament den Standpunkt zu den überarbeiteten EU-Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug mit 603 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag erweitert zum Beispiel das bestehende Verbot krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Substanzen auf Chemikalien, die für Kinder besonders schädlich sind, etwa Stoffe mit endokriner Wirkung oder Chemikalien, die das Atmungssystem beeinträchtigen.

Spielzeuge in der EU müssen zudem künftig mit einem digitalen Produktpass versehen sein, der die EU-Konformitätserklärung ersetzt und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften detailliert darlegt. Dies soll die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug verbessern und die Marktüberwachung und Zollkontrollen vereinfachen. Verbraucher sollen einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen bekommen, zum Beispiel über einen QR-Code.

Mehr Sicherheit, Schutz und Privatsphäre

Spielzeuge mit digitalen Funktionen müssen Sicherheits- und Datenschutzstandards einhalten. Die Abgeordneten betonen, dass Spielzeuge, die KI nutzen und in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes über Künstliche Intelligenz fallen, den Vorschriften für Cybersicherheit, Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre genügen müssen. Hersteller von digital vernetztem Spielzeug müssen die EU-Vorschriften zur Cybersicherheit einhalten und gegebenenfalls die Risiken für die psychische Gesundheit und die kognitive Entwicklung von Kindern berücksichtigen, die solches Spielzeug benutzen.

Der Text stellt den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dar. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach der Europawahl vom 9. Juni weiterbehandelt.

zurück

vg 14.03.2024