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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Einigung im Ringen um das europäische Lieferkettengesetz

Übereinstimmenden Medienberichten zufolge haben sich die EU-Staaten auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Unter anderem berichtet darüber Die Zeit. Die belgische Ratspräsidentschaft hat demnach die Einigung verkündet. Die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten haben in Brüssel einen neuen Kompromissvorschlag akzeptiert. Deutschland habe sich bei der Abstimmung enthalten. Noch im Februar 2024 hatten mehrere Wirtschaftsorganisationen die EU-Lieferkettenrichtlinie kritisiert und hatten den Entwurf wegen "grober handwerklicher Mängel" abgelehnt.

DIHK-Präsident Peter Adrian sagte zu der Einigung zum EU-Lieferkettengesetz, dass der "nun kurzfristig in einem intransparenten Verfahren von der Ratspräsidentschaft verhandelte Kompromissvorschlag" zwar Änderungen vorsehe, die aus Sicht der Wirtschaft durchaus positiv zu bewerten seien.

"So sollen nur noch größere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in den Anwendungsbereich fallen", sagt Adrian. "Dennoch bleibt es für Unternehmen eine große Belastung, weltweite Lieferketten und direkte sowie indirekte Geschäftspartner zu kontrollieren. Auch leicht abgespeckt bleibt die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich und wird viel Bürokratie mit sich bringen. Große Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken für Unternehmen, nicht zuletzt wegen der zivilrechtlichen Haftung, bestehen weiter. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, dass man sich mit einem frischen Start in der neuen Legislaturperiode die Zeit für eine grundlegende Überarbeitung des Rechtstextes nimmt."


 

 

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vg 15.03.2024