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Frühstücksrichtlinien

EU-Parlament billigt neue Vorschriften für Frühstückslebensmittel

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Das EU-Parlament hat die vorläufige politische Einigung mit dem Rat über aktualisierte Vorschriften für die Zusammensetzung, Handelsbezeichnung, Etikettierung und Aufmachung bestimmter Frühstückslebensmittel, die sogenannten Frühstücksrichtlinien, gebilligt. Die neuen Regeln sollen insbesondere Importe von gepanschtem Honig aus Nicht-EU-Ländern durch eine verpflichtende und deutlich sichtbare Kennzeichnung des Herkunftslandes bekämpfen und ein Verfahren für ein System zur Rückverfolgbarkeit von Honig einleiten. Auch der Zuckergehalt von Fruchtsäften sowie der Mindestfruchtgehalt von Konfitüren und Marmeladen werden klarer gekennzeichnet.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission hatten sich im Anfang 2024 auf klarere Kennzeichnungen von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch geeinigt, nachdem man sich bereits im Dezember 2023 auf einen entsprechenden Standpunkt geeinigt hatte.

Das Gesetz muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die EU-Länder müssen die neuen Vorschriften zwei Jahre nach Inkrafttreten anwenden.

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vg 12.04.2024