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Namensstreit

OLG Schleswig erlaubt Bezeichnung 'Likör ohne Ei'

Quelle: Tingey Injury Law Firm/Unsplash

Die Bezeichnung 'Likör ohne Ei' ist für einen veganen Likör zulässig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) entschieden. Geklagt hatte der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e.V. gegen die Nachlass Warlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg. Der Verband hatte in der Produktbezeichnung eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Spirituosenbezeichnung 'Eierlikör' gesehen.

Streit um geschützte Bezeichnung

Bei dem Produkt handelt es sich um einen veganen Likör auf Sojabasis. Nach der EU-Spirituosenverordnung ist 'Eierlikör' eine geschützte Spirituosenbezeichnung, die bestimmte Anforderungen an die Zusammensetzung erfüllen muss. Der Streit drehte sich deshalb um die Frage, ob bereits die Bezeichnung 'Likör ohne Ei' eine unzulässige Anspielung auf diese Kategorie darstellt.

Das OLG bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts Kiel vom Oktober 2025. Dieses hatte die Bezeichnung als zulässig eingestuft. Entscheidend war aus Sicht des Gerichts, dass Verbraucher durch die Bezeichnung 'Likör ohne Ei' und den Hinweis auf die vegane Beschaffenheit gerade erkennen könnten, dass es sich nicht um Eierlikör handelt. Eine solche Abgrenzung sei keine unzulässige Anspielung auf die geschützte Spirituosenbezeichnung.

Auch die Gestaltung des Flaschenetiketts mit einem Hahn wurde nach Angaben zum aktuellen Urteil nicht als unzulässige Anspielung gewertet. Der Begriff 'Eierlikör' selbst darf für das Produkt dagegen nicht verwendet werden.

Revision zum BGH zugelassen

Der Rechtsstreit ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig. Im Mittelpunkt des weiteren Verfahrens könnte insbesondere die Frage stehen, wie weit der unionsrechtliche Schutz geschützter Spirituosenbezeichnungen reicht und wo die Grenze zwischen einer zulässigen Abgrenzung und einer unzulässigen Anspielung liegt.

Bereits das Landgericht Kiel hatte sich im vergangenen Jahr mit verschiedenen Werbeaussagen rund um das Produkt beschäftigt. Neben 'Likör ohne Ei' ging es unter anderem um die Bezeichnung 'Alternative zu Eierlikör'. Zugleich hatte das Gericht eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro wegen der Verwendung der Bezeichnungen 'Eierlikör ohne Eier' beziehungsweise 'veganer Eierlikör' zugesprochen.

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vg 16.09.2026

 

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