Greenwashing
EmpCo-Richtlinie: Markenverband fordert Schutz für Warenbestände

Die neuen Vorgaben zur Bekämpfung von Greenwashing treten am 27. September 2026 in Kraft. Kurz davor zeichnet sich eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages will eine Regelung aufnehmen, die bei bestimmten bereits in Verkehr gebrachten Waren den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Damit soll vermieden werden, dass einwandfreie Produkte allein aufgrund einer nicht mehr zulässigen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage vernichtet werden müssen. Bei möglichen Maßnahmen sollen Gerichte künftig unter anderem die Schwere des Rechtsverstoßes, die Anstrengungen eines Unternehmens zur Herstellung der Konformität sowie die mit einer Beseitigung verbundenen Kosten und Umweltbelastungen berücksichtigen.
Markenverband fordert weitere Regelung
Der Markenverband begrüßt die geplante Anpassung, sieht damit aber noch keine vollständige Lösung. Nicht erfasst seien demnach unter anderem vorproduzierte Waren, die bis zum Stichtag noch nicht in Verkehr gebracht wurden, sowie bereits beschaffte Verpackungsmaterialien.
"Es muss sichergestellt werden, dass alle Waren gleichbehandelt werden – egal, wo genau sie sich in der Vertriebskette befinden", sagt Patrick Kammerer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes.
Die geplante Anpassung betreffe bislang nur Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Für andere Warenbestände bestehe daher weiterhin das Risiko einer Vernichtung.
EmpCo-Regeln gelten ab 27. September
Hintergrund sind die neuen Regelungen der sogenannten EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition). Sie sollen Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Nach Angaben des Markenverbandes fehlt für Waren, die bis zum Stichtag rechtmäßig produziert und gekennzeichnet wurden, eine allgemeine Abverkaufsfrist.
Der Verband hatte sich nach eigenen Angaben in Berlin und Brüssel für eine praxisgerechte Umsetzung der Vorgaben eingesetzt.
Kammerer fordert nun eine weitergehende Regelung: "Greenwashing zu verhindern, ist richtig. Gleichzeitig dürfen einwandfreie Produkte nicht durch Regeln für mehr Nachhaltigkeit vernichtet werden."
Auch für Warenbestände, die noch nicht in Verkehr gebracht wurden, müsse eine entsprechende Lösung geschaffen werden.
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