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Bundeskartellamt

Edeka übernimmt 178 Tegut-Märkte, 24 Standorte bleiben außen vor

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat die Übernahme von 178 Tegut-Lebensmittelmärkten sowie weiterer Unternehmensteile durch Edeka freigegeben. Voraussetzung ist, dass Edeka für vier Jahre auf den Erwerb von 24 weiteren Tegut-Standorten verzichtet. Die Entscheidung basiert auf einer umfassenden Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Lebensmitteleinzelhandel.

Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel

Ursprünglich hatte Edeka den Erwerb von 202 Tegut-Lebensmittelmärkten, 41 automatisierten Teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei und eines Logistikzentrums angemeldet. Das Bundeskartellamt hatte das Vorhaben seit März 2026 geprüft. Ohne die nun vereinbarten Zusagen hätte der Zusammenschluss nach Einschätzung der Behörde in 34 regionalen Markträumen in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs geführt. In neun dieser Markträume wäre zudem die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Edeka zu erwarten gewesen.

Mit dem Verzicht auf die 24 Standorte werden die wettbewerblichen Bedenken nach Angaben des Bundeskartellamts ausgeräumt oder auf ein fusionskontrollrechtlich hinzunehmendes Maß reduziert. In 24 Markträumen entfällt die Problematik unmittelbar durch den Erwerbsverzicht. In zehn weiteren Markträumen berücksichtigt die Behörde auch die Auswirkungen auf benachbarte und sich überschneidende Einzugsgebiete.

Edeka bleibt größter Anbieter

Die Untersuchung des Bundeskartellamts liefert zugleich aktuelle Daten zur Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Edeka, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Rewe sowie Aldi vereinten 2025 zusammen mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze auf sich.

Edeka kam dabei auf rund 30 Prozent und war damit der größte Anbieter. Es folgten die Schwarz-Gruppe mit rund 25 Prozent, Rewe mit rund 22 Prozent und Aldi mit rund 15 Prozent. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts bestehen zwischen den großen Lebensmittelhändlern zugleich intensive Wettbewerberbeobachtung und bei einem Teil des Sortiments eine hohe Preisgleichheit.

Eine einzelmarktübergreifende kollektive Marktbeherrschung der führenden Handelsunternehmen konnte die Behörde auf den Absatzmärkten anhand der etablierten Kriterien nicht feststellen.

Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten geprüft

Neben dem Wettbewerb um Kunden untersuchte das Bundeskartellamt auch die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf Hersteller und Lieferanten. Für die Untersuchung wurden unter anderem neun Produktgruppen vertieft analysiert und rund 150 Hersteller und Lieferanten befragt.

Edeka verfügt demnach über eine starke Stellung auf den Beschaffungsmärkten. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass Edeka und Rewe und in Abstufungen auch die Schwarz-Gruppe für manche Lieferanten von Herstellermarken als Abnehmer jeweils einzeln unverzichtbar sein können. Der durch die Übernahme hinzukommende Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels liegt laut Bundeskartellamt jedoch bei weniger als 0,4 Prozentpunkten.

Die Behörde erwartet deshalb auf den Beschaffungsmärkten keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs durch den Zusammenschluss. Auch eine kollektive Marktbeherrschung durch die führenden Unternehmen konnte dort nicht festgestellt werden.

Keine zusätzlichen Konditionenforderungen

Ein weiterer Prüfpunkt waren mögliche Auswirkungen der Übernahme auf die Einkaufskonditionen von Edeka. Nach Angaben des Bundeskartellamts hat Edeka zugesichert, im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss auf Konditionenforderungen ohne angemessene Gegenleistung zu verzichten.

Dies betrifft insbesondere sogenannte Bestwertabgleiche. Dabei könnte ein erwerbendes Unternehmen versuchen, eigene Einkaufskonditionen an günstigere Konditionen des übernommenen Unternehmens anzupassen. Edeka und Tegut haben laut Behörde zugesichert, einen solchen Bestwertabgleich nicht anzustreben. Zudem habe Edeka zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von Tegut und insbesondere der Einkaufskooperation Retail Trade Group (RTG).

Vier Jahre kein Erwerb von 24 Standorten

Die Vereinbarung sieht vor, dass Edeka für vier Jahre auf den Erwerb der 24 betroffenen Tegut-Standorte verzichtet. Das gilt für die gesamte Edeka-Gruppe einschließlich ihrer Regionalgesellschaften und selbstständigen Einzelhändler. Erfasst ist auch der Abschluss von Miet- und Anschlussmietverträgen für die betreffenden Standorte.

Die Regelung soll nach Angaben des Bundeskartellamts sicherstellen, dass die Standorte über einen längeren Zeitraum für einen Weiterbetrieb außerhalb der Edeka-Gruppe zur Verfügung stehen. Vorgeschrieben wird dabei nicht, ob und von welchem Unternehmen die Märkte künftig betrieben werden.

Bereits im Juni hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von 36 überwiegend kleineren Tegut-Standorten durch Tante Enso Süd-West freigegeben. Parallel läuft noch die Prüfung der geplanten Übernahme weiterer Tegut-Standorte durch Ewe. Die Prüffrist wurde bis zum 29. Oktober 2026 verlängert; eine Entscheidung steht noch aus.

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vg 28.09.2026

 

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