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Kunststoffverpackungsteuer

Geplante Plastiksteuer ruft Wirtschaftsverbände auf den Plan

Die von der Regierungskoalition geplante Kunststoffverpackungsteuer stößt auf Widerstand aus Wirtschaft und Industrie. Während die Bundesregierung ab Mitte 2027 mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro rechnet, warnen mehrere Verbände vor zusätzlicher Bürokratie, höheren Kosten und einem aus ihrer Sicht nicht ausreichend transparenten Gesetzgebungsverfahren.

Grundlage der Debatte ist ein Anfang Oktober 2026 veröffentlichter Entwurf für ein neues Kunststoffverpackungsteuergesetz, das als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 eingebracht werden soll. Vorgesehen ist eine Steuer von 55 Cent pro Kilogramm Kunststoff in Verpackungen. Das Gesetz soll zwar bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Steuer würde jedoch erst auf Verpackungen angewendet, die ab dem 1. Juli 2027 hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden.

Breiter Anwendungsbereich

Die Steuer soll unter anderem für Kunststoffverpackungen, Folien, Verschlüsse und Deckel gelten. Auch Verbundverpackungen würden erfasst, sofern der Kunststoffanteil mindestens fünf Prozent beträgt. Dabei macht der Entwurf keinen Unterschied zwischen Verpackungen für Endverbraucher:innen und solchen für den gewerblichen Einsatz.

Steuerpflichtig wären grundsätzlich die Unternehmen, die Verpackungen herstellen. Daneben können auch Importeure, Versandhändler oder gewerbliche Bezieher aus anderen EU-Staaten steuerpflichtig werden. Für exportierte Verpackungen ist eine Steuerentlastung vorgesehen.

Einnahmen von bis zu 1,5 Milliarden Euro erwartet

Nach Angaben der Bundesregierung soll die neue Steuer sowohl Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren als auch Anreize schaffen, den Einsatz von Kunststoffverpackungen zu reduzieren.

Für das zweite Halbjahr 2027 werden Einnahmen von rund 805 Millionen Euro erwartet. Ab 2028 kalkuliert die Bundesregierung mit einem jährlichen Aufkommen von rund 1,5 Milliarden Euro. Grundlage ist eine steuerpflichtige Kunststoffmenge von zunächst rund drei Millionen Tonnen pro Jahr. Die erwarteten Einnahmen liegen damit unter dem rechnerischen Maximalaufkommen, was unter anderem auf Steuerentlastungen und mögliche Lenkungseffekte zurückgeführt wird.

Gleichzeitig geht die Bundesregierung davon aus, dass die Belastung zumindest teilweise an Kund:innen weitergegeben wird. In der Gesetzesbegründung heißt es, die Ausgestaltung als Verbrauchsteuer sei darauf angelegt, dass die Steuerschuldner die Kosten auf Endabnehmer überwälzen.

Entlastung für Rezyklate geplant

Vorgesehen ist zudem eine steuerliche Entlastung für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff. Diese soll allerdings erst nach Erlass einer gesonderten Rechtsverordnung in Kraft treten. Für pfandpflichtige oder besonders recyclingfreundliche Verpackungen sieht der aktuelle Entwurf dagegen keine Ausnahmen vor.

Hoher Verwaltungsaufwand erwartet

Mit der Einführung der neuen Steuer rechnet die Bundesregierung auch mit erheblichem Mehraufwand. Für Unternehmen werden laufende Bürokratiekosten von rund 44 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.

Auf staatlicher Seite entstehen nach Berechnungen des Entwurfs jährliche Personalaufwendungen von rund 46 Millionen Euro für Zollverwaltung und IT-Infrastruktur. Hinzu kommen weitere Sachkosten für Verwaltung, Kontrolle und Vollzug.

Verbände fordern reguläres Gesetzgebungsverfahren

Scharfe Kritik kommt von einem Bündnis mehrerer Wirtschafts- und Branchenverbände. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sprechen sich unter anderem der Markenverband, der Handelsverband Deutschland (HDE), die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), PlasticsEurope Deutschland, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Entsorgungsverband BDE sowie die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft gegen das geplante Vorgehen aus.

Die Verbände kritisieren insbesondere, dass die neue Verbrauchsteuer im Wege einer Formulierungshilfe als Änderungsantrag in das laufende Haushaltsbegleitgesetz eingebracht werden soll. Für die Einführung einer neuen Verbrauchsteuer dieser Größenordnung gebe es bislang keinen vergleichbaren Präzedenzfall.

Stattdessen fordern die Unterzeichner ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der fachlich betroffenen Ministerien, einer umfassenden Folgenabschätzung sowie einer regulären parlamentarischen Beratung. Vor einer Entscheidung müssten aus ihrer Sicht unter anderem die Auswirkungen auf Unternehmen, Verwaltung, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Treibhausgasemissionen umfassend geprüft werden.

Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Wochen im Bundestag beraten werden.

 

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fj 07.10.2026

 

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