-

Dr. Zeynep Balazünbül ist seit 2019 als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen und seitdem für die Kanzlei JBB tätig - Quelle: Tina Krohn

EmpCo-Richtlinie

Grüne Marken – bald verboten?

Trotz des vorläufigen Stopps der Green-Claims-Richtlinie müssen Unternehmen wachsam bleiben. Die EmpCo-Richtlinie setzt klare Grenzen für Umweltaussagen – auch im Umgang mit Marken. Welche das sind, erläutert Rechtsanwältin Dr. Zeynep Balazünbül von der Kanzlei JBB in ihrem Beitrag in markenartikel 7-8/2025:

Nachhaltigkeit prägt zunehmend das Konsumverhalten. Unternehmen möchten deshalb nicht auf umweltbezogene Aussagen verzichten, obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen stark im Wandel sind. Marken können ebenfalls umweltbezogene Aussagen beinhalten und spielen daher in der Debatte eine zentrale, wenn auch zu wenig beachtete Rolle. Insbesondere nachdem die Verabschiedung der Green-Claims-Richtline (GCR) seit dem 24. Juni 2025 unsicher ist, fragt sich so manches Unternehmen: Sind meine Green Trademarks jetzt doch wieder aus der Schusslinie?  

Anmeldezahlen steigen

Eine in diesem Diskurs zitierte und zuletzt im Jahr 2023 aktualisierte Studie des Europäischen Markenamtes (EUIPO) belegt ein steigendes Interesse an Green Trademarks in der EU: Demnach erreichten die Anmeldezahlen grüner Marken ihren Höhepunkt im Jahr 2021 mit insgesamt 21.281 Anmeldungen seit Beginn der Erfassung im Jahr 1996. Ihr Anteil an allen Anmeldungen stieg 2022 von 13,3 Prozent im Vorjahr auf 14,5 Prozent. Doch was sind grüne Marken und wann können sie Probleme bereiten?

Green Trademarks vs. Marken mit grüner Aussage  

Die vom EUIPO erfassten Daten zu den Anmeldezahlen betreffen solche Marken, die für grüne Waren und Dienstleistungen angemeldet wurden, beispielsweise für Windturbinen oder Solarpanels in Klasse 9. Die steigenden Zahlen belegen also ein zunehmendes Interesse der Wirtschaft an grünen Produkten und Services. 

Die Studie sagt jedoch nichts aus über die Anmeldezahlen jener Marken, die durch Wort- oder Bildelemente eine ökologische oder nachhaltige Eigenschaft des Produkts suggerieren, zum Beispiel durch die Farbgebung, Symbole wie Blätter oder Begriffe wie Eco, Bio, Green, Natur oder Sustainable. Doch genau diese zweite Gruppe der Green Trademarks steht seit der Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) und der Ankündigung der GCR im Fokus. Es kann nur vermutet werden, dass im Zuge des steigenden Interesses an Umweltaussagen auch deren Anmeldezahlen angestiegen sind – doch diese Zahlen werden bisher nicht erfasst.  

Kostenlos versorgt Sie der markenartikel-Newsletter mit allen Neuigkeiten. Jetzt abonnieren - nie wieder etwas verpassen!

E-Mail:

Sicherheitscode hier eintragen:



Die GCR sollte europaweit einheitliche Standards für Umweltaussagen etablieren, um Greenwashing zu unterbinden. Da auch Marken Träger von Umweltversprechen sein können, wären sie mit Umweltaussagen in den Anwendungsbereich gefallen. Auch Inhaber von Marken mit grünen Aussagen hätten sich dem gefürchteten und stark kritisierten Zertifizierungssystem unterwerfen müssen. Die Verabschiedung der Green-Claims-Richtlinie ist nach jetzigem Kenntnisstand jedoch ungewiss.

EmpCo bleibt relevant  

Die bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825) gerät nun wieder als entscheidendes Regelwerk gegen Greenwashing in den Fokus. Denn auch ihre zum 26. September 2026 in Kraft tretende Umsetzung wird sich direkt auf die Zulässigkeit von Marken mit grüner Aussage auswirken.

Was demnach unlauter und damit verboten ist, was dies alles für Marken mit grüner Aussage bedeutet, weshalb auch bereits eingetragene Marken mit grüner Aussage nicht vor Angriffen gefeit sind und welche Handlungsempfehlungen sie hat, erläutert Dr. Zeynep Balazünbül im vollständigen Gastbeitrag in markenartikel 7-8/2025. Hier geht es zur Bestellung. 

zurück

vg 27.08.2025