Shrinkflation
Verbraucherschützer klagen wegen kleinerer Milka-Packungen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Bremen Klage gegen die Mondelez Deutschland GmbH eingereicht. Hintergrund ist die Reduzierung der Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke Milka. Statt bisher 100 Gramm enthalten viele Sorten nur noch 90 Gramm Schokolade. Darüber informiere Mondelez nicht ausreichend, so die Verbraucherschützer:innen. Während die Verpackung und das Design identisch seien, sei die Tafel selbst rund einen Millimeter dünner geworden, moniert die Verbraucherzentrale. Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle indes. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe nun zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei aber leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt.
"Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg
In einem ähnlichen Verfahren gegen das Unternehmen Upfield war die Verbraucherzentrale Hamburg bereits erfolgreich. Der Lebensmittelkonzern hatte die Füllmenge von Sanella von 500 auf 400 Gramm pro Becher reduziert, während die Verpackung unverändert blieb. Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass das Unternehmen Upfield Verbraucher:innen bei der Umstellung seines Streichfettes Sanella in die Irre geführt hat.
Verbraucherschützer:innen fordern klare Regeln von der Politik
"Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen", so Valet.
Hersteller sollten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen. Außerdem müsse die Packungsgröße mit dem Inhalt kleiner werden.
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