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'Omnibus I'-Paket

EU-Parlament verschiebt Entscheidung zu Lieferkettengesetz

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

Das Europäische Parlament wird am 13. November über seine Position zu vereinfachten Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten abstimmen. Zuvor hatte das Parlament den Entwurf des Rechtsausschusses für Verhandlungen mit den EU-Regierungen abgelehnt (309 Ja-, 318 Nein-Stimmen, 34 Enthaltungen). Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und zur Sorgfaltspflicht (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CS3D) vereinfachen (zur Meldung).

Nach der Ablehnung können die Abgeordneten bei der kommenden Plenartagung über Änderungsanträge zu diesem Legislativvorschlag abstimmen. Danach sollen Gespräche mit den EU-Regierungen beginnen, die ihren Standpunkt bereits am 23. Juni verabschiedet haben. Ziel ist die Fertigstellung der Rechtsvorschriften bis Ende 2025.

Der Vorschlag soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren. Er ist Teil des 'Omnibus I'-Vereinfachungspakets der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025.

HDE kritisert Scheitern des Kompromisses

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert das Scheitern des Kompromisses zum EU-Lieferkettengesetz im Parlament scharf und fordert stabile, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth bezeichnet das Ergebnis als "Totalschaden" für Handelsunternehmen und warnt vor den Folgen unentschlossener EU-Politik. Besonders wichtig sei nun ein zügiges Vorgehen bei fairen Wettbewerbsbedingungen für Onlineplattformen und Händler aus Drittstaaten wie Temu oder Shein. G

nth appelliert an die EU-Institutionen: "Wir brauchen jetzt einen Economy-Deal – keine parteipolitischen Spielchen."

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vg 23.10.2025