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Digitale Plattformen

Endlos-Scrollen und Co.: EU fordert Verbot schädlicher Online-Praktiken für Kinder

Quelle: RB by Timo Klostermeier/Pixelio

Die EU-Plenar­debatte um ein höheres Mindestalter für digitale Plattformen erhält neuen Schub. Die Abgeordneten der IMCO Committee im Europäischen Parlament haben im Rahmen der jüngsten Plenartagung weitreichende Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen in sozialen Medien und digitalen Ökosystemen gefordert. Im Fokus stehen neben einer EU-weiten Altersgrenze von 16 Jahren auch Verbote manipulativer und suchtfördernder Designpraktiken – mit unmittelbarer Relevanz für Markenführung und Plattformstrategien.

Mit 483 zu 92 Stimmen bei 86 Enthaltungen nahm das Parlament am 26. November 2025 den Bericht über Online-Gefahren für Kinder an und äußerte "tiefe Besorgnis" über die Auswirkungen digitaler Dienste auf die körperliche und mentale Gesundheit von Jugendlichen. Laut Bericht zeigt bereits ein Viertel der Minderjährigen ein suchtähnliches, problematisches Nutzungsverhalten auf Smartphones – ein Warnsignal auch für Marken, die junge Zielgruppen in digitalen Umfeldern adressieren.

Verbot von Sucht-Design und Profiling für Minderjährige

Die Abgeordneten fordern ein Verbot der schädlichsten, suchtfördernden Online-Praktiken. Dazu zählen Endlos-Scrollen, Pull-to-Refresh, automatisches Abspielen von Inhalten, exzessive Gamification sowie Belohnungsmechanismen für kontinuierliche Nutzung. Diese Merkmale sollen für Minderjährige standardmäßig deaktiviert werden. Darüber hinaus plädiert das Parlament für ein Verbot profilbasierter Empfehlungssysteme für Jugendliche sowie von Lootboxen und anderen randomisierten Spielmechaniken – einschließlich Glücksrädern, In-App-Währungen oder Pay-to-Progress-Modellen.

Geldbußen und potenzielle Plattformverbote bei anhaltenden Regelverstößen sind ebenfalls Teil des Forderungskatalogs – flankiert von einer neuartigen, persönlichen Haftung von Führungskräften bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen gegen Jugendschutz und Altersverifikation. Für Plattformanbieter, aber auch für markenführende Unternehmen im medialen Umfeld, erhöht dies den Compliance-Druck erheblich.

Der Zugriff auf Social-Media- und Videoplattformen soll künftig erst ab 16 Jahren ohne Einschränkung möglich sein. Nutzer zwischen 13 und 16 Jahren dürften diese Dienste ausschließlich mit nachvollziehbarer, datenschutzkonformer elterlicher Zustimmung verwenden. Parallel unterstützt das Parlament die Entwicklung einer EU-App zur Altersüberprüfung binnen der Infrastruktur der European Digital Identity Wallet, die ein verlässliches, privatsphärewahrendes Verfahren sicherstellen soll.

KI, Dark Patterns und kommerzielle Ausbeutung

Besonderen Handlungsdruck sieht das Parlament bei generativen KI-Tools: Deepfakes, Begleit-Chatbots und KI-gestützte 'Nacktheits-Apps', die Bilder ohne Einwilligung manipulieren, sollen dringlich reguliert werden. Zudem wird das Thema 'Kidfluencer' adressiert. Finanzielle Plattform-Anreize, die Kinder dazu bringen, andere Kinder in kommerziellem Sinn zu beeinflussen, sollen untersagt werden – ein Vorstoß, der bestehende Geschäftsmodelle rund um junge Creator grundlegend infrage stellt.

Markenführung zwischen Schutzauftrag und Geschäftspolitik

Die Diskussion berührt die Markenwelt tief: Social-Media-Plattformen sind heute zentrale Markenkanäle, Algorithmik und Engagement-Design Teil ihrer Wertschöpfung. Dass nun ein politisches Gremium explizit suchtförderndes Interface-Design, Profiling und verhaltensbasierte Empfehlungstechnologien für Minderjährige verbieten möchte, zwingt Marken- und Plattformmanager gleichermaßen zur Neuausrichtung. Markenführung, die digitale Reichweite und viralen Konsum über verhaltensoptimierte Plattformmechaniken plant, dürfte künftig zwischen Nutzererlebnis, Rechtssicherheit und ethischem Risiko neu abgewogen werden müssen.

Ob sich die Altersgrenze durchsetzt und wie streng die Verbote umgesetzt werden, bleibt Teil der kommenden legislativen Auseinandersetzung. Klar ist jedoch bereits jetzt: Markenführung in digitalen Umfeldern muss künftig stärker technisch-rechtlich, gesellschaftlich und gesundheitspolitisch eingebettet gedacht werden.

 

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vg 02.12.2025