EU-Entwaldungsverordnung
EU einigt sich auf Anpassungen der Entwaldungsverordnung
Im Trilogverfahrenhaben das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission eine politische Einigung für Änderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt. Kernpunkte sind wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie alle Unternehmen der gesamten EU-Lieferkette und die Verschiebung des Anwendungsstarts für Unternehmen auf den 30. Dezember 2026. Darüber hinaus haben kleine Unternehmen weitere sechs Monate bis Ende Juni 2027 Zeit.
Mit dem Anpassungsvorschlag sollen die Rechtssicherheit für Unternehmen gestärkt und ein geordnetes Inkrafttreten gewährleistet werden. Zudem sollen technische Anforderungen so ausgestaltet werden, dass das derzeitige IT-System die Vielzahl an Sorgfaltserklärungen künftig zuverlässig verarbeiten kann.
Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: "Ich stehe weiter uneingeschränkt zum Ziel der EUDR – dem weltweiten Schutz der Wälder. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, haben wir nun erreicht, Betriebe in Ländern ohne Entwaldungsprobleme vor unnötigen Auflagen zu bewahren. Das sind entscheidende Verbesserungen, die wir durchsetzen konnten. Nur eine praxistaugliche EUDR kann ein echter Beitrag für wirksamen Waldschutz sein."
Kernpunkte der politischen Einigung:
- Ein zusätzliches Jahr Übergangszeit für Unternehmen vor dem Inkrafttreten der EUDR.
- Gestraffte Pflichten für nachgelagerte Betreiber und Händler.
- Vereinfachte einmalige Registrierung für Kleinst- und Kleinbetriebe in Ländern mit geringem Risiko.
- Streichung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung.
Die Einigung muss nun formal vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Erst danach können die Änderungen in Kraft treten.
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