CSRD & CSSDD
EU einigt sich auf 'Omnibus I': Bürokratieabbau bei Nachhaltigkeitspflichten

Quelle: Sven Hoppe/Fotolia
Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben eine Einigung zum sogenannten Omnibus-I-Paket erzielt. Die Vereinbarung gilt als wichtiger Schritt, um Unternehmen von administrativen Lasten zu entlasten und regulatorische Vorgaben praxisnäher zu gestalten.
Im Zentrum des Pakets stehen Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel ist es, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten europaweit zu vereinfachen und zu harmonisieren – ohne die Grundprinzipien oder Schutzziele der Richtlinien zu verwässern. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall bestimmter Berichtspflichten, mehr Flexibilität für weiterhin betroffene Unternehmen sowie ein besserer Schutz kleinerer Betriebe vor unverhältnismäßigen Informationsanfragen großer Geschäftspartner.
EU-Kommission will Bürokratie abbauen
Die Kommission verweist darauf, dass der Abbau von Bürokratie ein zentrales politisches Ziel der laufenden Legislatur sei: Insgesamt sollen die administrativen Belastungen für Unternehmen um 25 Prozent, für KMU sogar um 35 Prozent sinken. Die Anpassungen an der CSRD – ebenso wie geplante Änderungen an den ESRS-Standards – sollen deutliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Auch bei der CSDDD zielen die Neuerungen darauf ab, unnötige Komplexität zu reduzieren, während die Kernziele der Richtlinie – etwa der Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang globaler Wertschöpfungsketten – erhalten bleiben.
Mit der vorläufigen Einigung soll ein unternehmerisches Umfeld entstehen, das Wachstum, Innovation und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt.
Nächste Schritte
Der erzielte Kompromiss muss nun formal vom Europäischen Parlament und dem Rat bestätigt werden. Nach der Annahme werden die Änderungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Die Vereinfachung von Regulierung ist Teil einer umfassenden Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Seit Jahresbeginn hat die Kommission insgesamt sieben Omnibus-Vorschläge sowie weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung vorgelegt – unter anderem in den Bereichen Energie, Steuern, Verteidigung und Innovation. Bereits im Februar 2025 hatte die Kommission ein umfangreiches Vereinfachungspaket verabschiedet, gefolgt von der Entscheidung des Rates im April 2025, die Anwendungsfristen der CSRD und CSDDD übergangsweise zu verschieben.
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