-

'Omnibus'-Paket

EU-Parlament vereinfacht Nachhaltigkeitsregeln für Unternehmen

Quelle: RKB by Lupo/Pixelio

Das Europäische Parlament in Straßburg hat eine Einigung mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflicht beschlossen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken – ohne die Nachhaltigkeitsziele der EU aus dem Blick zu verlieren.

Künftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtet, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Kleinere Unternehmen sollen ausdrücklich davor geschützt werden, dass große Geschäftspartner Berichtspflichten auf sie abwälzen. Branchenspezifische Berichtsstandards werden freiwillig, die Anforderungen insgesamt deutlich vereinfacht. Unterstützend will die EU-Kommission ein digitales Portal mit Vorlagen und Leitlinien einrichten.

Sorgfaltspflicht nur noch für Großkonzerne

Auch bei der Sorgfaltspflicht zieht das Parlament klare Grenzen: Diese gilt künftig nur noch für Großkonzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Verpflichtende Übergangspläne zur Anpassung der Geschäftsmodelle an eine nachhaltige Wirtschaft entfallen. Verstöße können jedoch weiterhin mit empfindlichen Geldbußen von bis zu drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes geahndet werden. Die neuen Sorgfaltspflichten treten ab dem 26. Juli 2029 in Kraft.

Der Berichterstatter des Rechtsausschusses, Jörgen Warborn (EVP), sprach von einem wichtigen Schritt zur Vereinfachung der EU-Regulierung. Die Richtlinie muss nun noch formal vom Rat gebilligt werden.

zurück

vg 16.12.2025