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EUDR

EU-Rat verschiebt und vereinfacht Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten

Quelle: Angela Benito/Unsplash

Der Rat der Europäischen Union hat eine gezielte Überarbeitung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) beschlossen. Ziel der Revision ist es, die Umsetzung zu vereinfachen und den Marktakteuren mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Die überarbeitete Regelung verschiebt die Anwendung der EUDR für alle Betreiber auf den 30. Dezember 2026, mit einem zusätzlichen sechsmonatigen Aufschub für Mikro- und Kleinunternehmen. Zudem wurden bestimmte gedruckte Produkte, wie Bücher oder Zeitungen, aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, da für diese ein geringes Risiko der Entwaldung besteht.

Darüber hinaus verpflichtet die Revision die Europäische Kommission, bis 30. April 2026 eine Überprüfung der Vereinfachungen vorzulegen und gegebenenfalls einen legislativen Vorschlag zu unterbreiten. Die EUDR, die seit Juni 2023 in Kraft ist, soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz auf dem EU-Markt keine Entwaldung verursachen.

Die Entscheidung reagiert auf Bedenken von Mitgliedstaaten und Marktakteuren hinsichtlich des administrativen Aufwands und der Funktionsfähigkeit des IT-Systems, während die Ziele der Verordnung zum Schutz der Wälder unverändert bleiben.

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vg 18.12.2025