-

Verbändeallianz

Markenverband und Co. fordern Aussetzung des Lieferkettengesetzes

Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag haben 17 Wirtschaftsverbände einschließlich des Berliner Markenverbandes die vollständige Aussetzung des nationalen Lieferkettengesetzes gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich die Verbände gegen einen deutschen Sonderweg aus und kritisieren, dass die bislang vorgesehenen Änderungen keine spürbare Entlastung für Unternehmen bringen würden.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die Streichung der Berichtspflicht sowie eine Reduzierung von Sanktionen vor. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen sollen jedoch bestehen bleiben. Aus Sicht der Verbände reicht dies nicht aus, um den bürokratischen Aufwand für Unternehmen wirksam zu reduzieren.

"Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten", heißt es in einem Schreiben an Bundestag und Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Vereinfachungen der Lieferkettenregulierung (Omnibus I) müsse Deutschland seinen nationalen Sonderweg beenden.

Verbände fordern Aussetzung des LkSG

Kernforderung der Verbände ist daher die Aussetzung des LkSG. Gleichzeitig fordern sie die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag zugesagte bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung der europäischen Vorgaben zügig umzusetzen.

"Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden", betont Patrick Kammerer, Hauptgeschäftsführer des Markenverbands. 

Sollte das LkSG nicht vollständig ausgesetzt werden, plädieren die Verbände zumindest für eine unverzügliche Anpassung des nationalen Anwendungsbereichs an die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese erfasse künftig nur noch sehr große Unternehmen. Unternehmen, die nicht mehr unter die europäische Regelung fallen, sollten daher auch national nicht länger verpflichtet werden, so die Forderung. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und erhebliche Rechtsunsicherheit für betroffene Unternehmen.

Eine Verschiebung spürbarer Entlastungen bis 2029 sei keine Option. "Deutschland muss die laufende LkSG-Novelle gezielt für wirksame Entlastungen nutzen", so die Verbände. Bundestag und Bundesregierung seien aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen.

"Mit Blick auf die weitreichenden Vereinfachungen der EU-Vorgaben von Dezember 2025 muss Deutschland seinen nationalen Sonderweg jetzt beenden", so Kammerer.

zurück

vg 29.01.2026