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Preiswerbekampagne

Irreführende Preiswerbung: Lidl unterliegt vor Gericht

Quelle: Tingey Injury Law Firm/Unsplash

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Landgericht Heilbronn einen Erfolg im Streit um eine Preiswerbekampagne des Discounters Lidl mit Sitz in Bad Wimpfen erzielt. Das Gericht untersagte die Werbeaussage 'Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger', mit der das Unternehmen im Rahmen seiner Kampagne zur 'größten Preissenkung aller Zeite' geworben hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Aussage geeignet, Verbraucher:innen in die Irre zu führen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor (Az. 21 O 77/25 KfH).

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer beanstandeten, dass die Aussage bei Kund:innen den Eindruck erwecke, tatsächlich seien 500 Produkte in den Filialen vor Ort dauerhaft im Preis gesenkt worden. Zwar enthielt die Werbung eine Fußnote mit dem Hinweis, dass die Zahl sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfasse. Nach Ansicht der Klägerin war dieser Hinweis jedoch nicht geeignet, den durch die plakative Hauptaussage erzeugten Gesamteindruck zu relativieren.

"Wenn Unternehmen mit konkreten Zahlen und Preisversprechen werben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher diese auch im Laden vorfinden. Werbung darf keine Erwartungen wecken, die sich in der Filiale vor Ort nicht erfüllen. Mögliche Einschränkungen müssen klar und verständlich kommuniziert werden", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das Gericht folgte dieser Argumentation.

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vg 20.02.2026