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Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Neue Rechtsform für verantwortungsorientierte Unternehmen geplant

Quelle: Maheshkumar Painam/Unsplash

Die Bundesregierung prüft die Einführung einer neuen Unternehmensform für nachhaltiges und langfristig orientiertes Wirtschaften. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben dazu ein Rahmenkonzept für eine sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorgelegt. Ziel ist es, Unternehmer:innen eine Rechtsform anzubieten, in der Gewinne dauerhaft im Unternehmen verbleiben.

Nach dem Vorschlag sollen erwirtschaftete Gewinne grundsätzlich reinvestiert und nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden können. Dieses Prinzip wird häufig mit dem Konzept des "Verantwortungseigentums" verbunden, bei dem nicht kurzfristige Renditeinteressen, sondern die langfristige Entwicklung des Unternehmens im Mittelpunkt steht.

Justizministerin Stefanie Hubig betont, die neue Rechtsform solle ein zusätzliches Angebot für Unternehmen schaffen, die ihr Geschäftsmodell dauerhaft auf nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften ausrichten wollen. Auch für Unternehmensnachfolgen könne das Modell attraktiv sein, da es verhindern soll, dass Betriebe aus kurzfristigen Gewinninteressen heraus verkauft oder zerschlagen werden.

Mitgliedschaft statt Anteile

Die GmgV soll in ihrer Struktur teilweise an Genossenschaften angelehnt sein. Anteile oder Aktien wären nicht handelbar; stattdessen sollen Mitglieder die Gesellschaft tragen. Anders als bei klassischen Genossenschaften ist jedoch keine Mindestzahl von Mitgliedern vorgesehen – bereits eine Person könnte die Gesellschaft gründen. Beim Ausscheiden aus der Organisation würden Mitglieder lediglich ihr eingebrachtes Kapital ohne Rendite zurückerhalten.

Zur Kontrolle der Vermögensbindung sollen bestehende genossenschaftliche Prüfstrukturen genutzt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Gewinne nicht über Umwege – etwa durch verdeckte Ausschüttungen – an Mitglieder fließen.

Keine steuerlichen Sondervorteile

Finanzminister Lars Klingbeil stellte klar, dass die neue Rechtsform nicht für steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden soll. Die Besteuerung orientiert sich deshalb weitgehend an den Regelungen für Genossenschaften: Auf Gewinne sollen Körperschaft- und Gewerbesteuer anfallen. Da keine Ausschüttungen vorgesehen sind, entfällt eine Besteuerung von Dividenden. Zusätzlich ist eine regelmäßige sogenannte Ersatzerbschaftsteuer vorgesehen, ähnlich wie bei Familienstiftungen.

Diskussionsgrundlage für Gesetzgebung

Das veröffentlichte Konzept ist zunächst als Diskussionspapier gedacht und innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. In einem nächsten Schritt wollen die Ministerien Länder, Verbände und Fachkreise einbinden, um auf dieser Basis einen konkreten Gesetzentwurf zu entwickeln.

Mit der geplanten Gesellschaft mit gebundenem Vermögen würde das deutsche Gesellschaftsrecht um eine weitere Option neben klassischen Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG erweitert.

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vg 06.03.2026