Veggie-Burger, Soja-Schnitzel & Co.
EU regelt Benennung von Fleischalternativen

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia
Die Europäische Union hat eine vorläufige Einigung mit Blick auf die Bezeichnungen für vegetarische Fleischersatzprodukte erzielt. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich auf klare Vorgaben zur Kennzeichnung von Fleisch und Fleischalternativen geeinigt. Kernpunkt für Marken und Hersteller pflanzlicher Produkte ist die Regelung zur Verwendung von Fleischbezeichnungen. Begriffe wie Rind, Huhn, Pute oder Bacon sollen künftig ausschließlich für Produkte aus echtem Fleisch vorbehalten sein. Damit wird die Nutzung dieser Bezeichnungen für vegetarische oder zellbasierte Alternativen untersagt.
Erlaubt bleiben hingegen neutrale und beschreibende Begriffe, die den Produktinhalt klar vermitteln, wie etwa 'pflanzliche Alternative zu Fleisch', 'Veggie-Burger', 'pflanzliches Hack' oder 'Tofu-Steak'. Auch Formulierungen, die das Produkt im Rezeptkontext einsetzen, sind zulässig, solange eindeutig erkennbar ist, dass es sich um ein pflanzliches Produkt handelt.
Die vorläufige Einigung ist noch nicht endgültig in Kraft. Sie muss zunächst vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament formal bestätigt werden. Erst nach dieser formellen Zustimmung wird die Änderung der Regelungen zur gemeinsamen Marktorganisation (CMO) und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) offiziell verabschiedet und tritt in Kraft.
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