Werbewirtschaft
Markenverband & Co. fordern kartellrechtliche Entscheidung gegen Apple
Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft erhöht den Druck auf das Bundeskartellamt im Verfahren gegen Apple wegen des sogenannten App-Tracking Transparency Frameworks (ATTF). Mehrere Branchenverbände haben die vom US-Konzern vorgeschlagenen Zusagen nach einem Markttest zurückgewiesen und fordern stattdessen eine formelle Untersagungsentscheidung.
Nach Einschätzung der Verbände sind die Vorschläge nicht geeignet, die vom Bundeskartellamt identifizierten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt zu beheben. Apple bliebe weiterhin zentraler Daten-Gatekeeper im eigenen Ökosystem und könnte damit darüber entscheiden, wer Zugang zu werberelevanten Daten erhält und wie Unternehmen mit ihren Endkunden kommunizieren können.
Die Organisationen verlangen daher, dass die Kartellbehörde den möglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durch eine klare Entscheidung beendet. Zudem müsse ein wirksames Bußgeld sicherstellen, dass das beanstandete Verhalten künftig nicht wiederholt wird.
"Apple darf seine Regelsetzungsmacht im eigenen Ökosystem nicht nutzen, um Wettbewerber einseitig zu benachteiligen", erklärte Bernd Nauen, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW). Die vorgeschlagenen Zusagen würden an den negativen Auswirkungen des App-Tracking Transparency Frameworks nichts ändern.
Verfahren nach Verbändebeschwerde
Seit Einführung des ATTF im April 2021 mussten Anbieter von Apps im iOS App Store eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden einholen, bevor sie Zugang zu bestimmten Daten für Werbezwecke bekommen. Die engen Anforderungen des ATTF gelten jedoch nur für andere App-Anbieter und nicht für Apple selbst. Dagegen hatten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft - unter anderemder Markenverband - Beschwerde eingelegt. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin im Juni 2022 ein Verfahren wegen des Missbrauchs von Marktmacht gegen Apple ein.
Im Februar 2025 teilten die Kartellwächter mit, dass das 2021 eingeführte ATTF nach vorläufiger Einschätzung gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen könnte. Daraufhin legte Apple Verpflichtungszusagen vor, die die Wettbewerbsbedenken ausräumen sollten. Diese wurden im Dezember 2025 im Rahmen eines Markttests von Marktteilnehmern bewertet.
Verbände sehen Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt weiterhin ungelöst
Das Ergebnis fiel aus Sicht der beteiligten Verbände eindeutig aus: Die Vorschläge beseitigten weder die zentralen Wettbewerbsbedenken noch die datenschutzrechtlichen Fragen rund um das Tracking-Framework.
Zu den Organisationen, die das Verfahren 2021 mit einer Beschwerde angestoßen hatten, zählen unter anderem der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Die Mediaagenturen e.V., der Markenverband, der Medienverband der freien Presse (MVFP), VAUNET sowie der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW).
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