Sexistische Werbung
Werberat verzeichnet mehr Beschwerden und spricht drei Rügen aus

2025 gingen beim Deutschen Werberat deutlich mehr Beschwerden ein. Neben einem starken Anstieg bei Fällen geschlechterdiskriminierender Werbung rügte das Gremium drei Unternehmen wegen sexualisierender Darstellungen in Fahrzeug‑ und Social‑Media‑Werbung – Foto:
Der Deutsche Werberat registrierte 2025 deutlich mehr Beschwerden als im Vorjahr. Insgesamt gingen 1.948 Einzelbeschwerden ein, aus denen 1.289 Werbemaßnahmen hervorgingen. 451 davon lagen im Zuständigkeitsbereich des Werberats – ein Plus von 28 Prozent gegenüber 2024.
Von diesen Fällen wurden 348 Werbemaßnahmen nicht beanstandet. In 103 Fällen intervenierte der Werberat bei Unternehmen; 96 Motive wurden daraufhin gestoppt oder geändert. Sieben Werbemaßnahmen führten zu öffentlichen Rügen. Weitere 22 Fälle wurden ohne formelles Verfahren an Unternehmen kommuniziert, um auf Kritik aufmerksam zu machen.
Geschlechterdiskriminierende Werbung blieb der häufigste Beschwerdegrund (222 Fälle). Der deutliche Anstieg hängt auch mit der Einstellung des Pinkstinks‑Portals "Werbemelder*in" Anfang 2025 zusammen, das seitdem auf das Beschwerdeformular des Werberats verweist. Es folgten Beschwerden zu Ethik und Moral (47 Fälle), Alkoholwerbung (36 Fälle) und Diskriminierung von Personengruppen (33 Fälle).
Parallel zur Jahresbilanz sprach der Werberat drei weitere Rügen aus. Betroffen waren:
- WIPA Auto und Reifenservice (Sachsen‑Anhalt): Eine Fahrzeugbeklebung zeigte die Rückseite einer nahezu nackten Frau als Blickfang – ohne Bezug zur Dienstleistung. Der Werberat sah darin eine sexualisierte Reduktion und Herabwürdigung.
- Containertrans Linke GmbH (Thüringen): Auch hier wurde eine Frau durch Pose und knappe Kleidung sexualisiert dargestellt. Der Werberat kritisierte, dass die Darstellung die Person auf ihre Reize reduziere und keinen Bezug zur beworbenen Leistung herstelle.
- Gebrüder Hamann GbR (Schleswig‑Holstein): Ein Social‑Media‑Reel verglich die "Saugleistung" eines Reinigungsfahrzeugs mit einer Frau ("Freundin"). Die doppeldeutige Gegenüberstellung wertete der Werberat als sexualisierende Herabwürdigung. Der Hinweis auf Humor wurde nicht akzeptiert.
Alle drei Fälle verstoßen gegen Ziffer 5 des Werberatskodex, der Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen untersagt. Weitere Daten und Statistiken finden sich im Jahrbuch 2026.
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