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Sharing-Unternehmen

Strengere Haftung für E-Scooter: Bundesregierung will Anbieter stärker in die Pflicht nehmen

Quelle: Markus Spiske/Unsplash

Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Haftungsregeln für E-Scooter deutlich verschärfen soll. Ziel ist es, Geschädigten den Zugang zu Schadensersatz zu erleichtern und zugleich die Verantwortung von Anbietern im Sharing-Markt zu erhöhen.

Kern der Reform ist die Einführung einer sogenannten Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern. Künftig sollen diese – unabhängig von einem eigenen Verschulden – für Schäden haften, die mit ihren Fahrzeugen verursacht werden. Betroffen sind insbesondere Sharing-Anbieter in urbanen Räumen, deren Fahrzeuge über Free-Floating-Modelle genutzt werden. Ergänzend wird auch die Haftung der Fahrer:innen verschärft: Für sie gilt künftig eine Vermutung des Verschuldens, von der sie sich aktiv entlasten müssen.

Reform aufgrund steigender Unfallzahlen

Mit der Neuregelung werden E-Scooter haftungsrechtlich weitgehend Kraftfahrzeugen wie Autos gleichgestellt. Bislang profitieren sie von einer Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Diese hatte in der Praxis häufig dazu geführt, dass Geschädigte Schwierigkeiten hatten, Ansprüche durchzusetzen – insbesondere bei Unfällen mit abgestellten Rollern, deren Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden konnten.

Die Reform reagiert auf steigende Unfallzahlen: Während 2020 noch weniger als 6.000 Personen in E-Scooter-Unfälle verwickelt waren, lag die Zahl 2024 bereits bei über 12.000. Parallel dazu hat sich auch die Zahl regulierter Drittschäden deutlich erhöht. Neben klassischen Verkehrsunfällen rücken zunehmend auch falsch abgestellte Fahrzeuge in den Fokus, die etwa für Menschen mit Sehbehinderungen erhebliche Risiken darstellen.

Druck auf Sharing-Unternehmen wächst

Für Marken und Anbieter im Mobilitätssektor hat die geplante Gesetzesänderung weitreichende Implikationen. Insbesondere Sharing-Unternehmen müssen sich auf höhere Haftungsrisiken und potenziell steigende Versicherungskosten einstellen. Gleichzeitig wächst der Druck, operative Prozesse – etwa bei Wartung, Nutzerführung und Abstellmanagement – weiter zu professionalisieren.Anbieter, die Sicherheit, Verlässlichkeit und verantwortungsbewusste Nutzung glaubwürdig kommunizieren, können sich im zunehmend regulierten Marktumfeld differenzieren. Vertrauen und Reputation dürften damit zu noch wichtigeren Faktoren im Wettbewerb um urbane Mobilitätskunden werden.

Die gesetzliche Neuregelung soll neben E-Scootern auch andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways erfassen. Für bestimmte langsam fahrende Nutzfahrzeuge, etwa in der Land- und Bauwirtschaft, bleibt die bisherige Ausnahmeregelung hingegen bestehen.

 

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vg 19.03.2026