Neue Kennzeichnungspflichten
EmpCo-Richtlinie: Verbändebündnis warnt vor Vernichtung marktfähiger Ware

Ein breites Bündnis aus Industrie- und Handelsverbänden fordert eine rechtssichere Übergangsregelung bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und EU-Justizkommissar Michael McGrath sprechen sich die Verbände für eine mindestens zwölfmonatige Abverkaufsfrist für bereits produzierte und vor dem 27. September 2026 rechtskonform hergestellte Waren aus. Zu den Unterzeichnern gehört auch der Berliner Markenverband.
Gefahr für marktfähige Produkte
Die Verbände unterstützen nach eigenen Angaben ausdrücklich das Ziel der Richtlinie, Verbraucher besser zu informieren und nachhaltigen Konsum zu fördern. Sie sehen jedoch die Gefahr, dass neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten in der Praxis zu erheblichen Verwerfungen führen könnten.
Nach derzeitiger Rechtslage könnten bereits produzierte, ausgelieferte und voll funktionsfähige Produkte allein aufgrund neuer Anforderungen nicht mehr rechtssicher verkauft werden. Dies hätte nicht nur hohe Wertverluste entlang der Wertschöpfungskette zur Folge, sondern könnte auch die Vernichtung marktfähiger Ware nach sich ziehen, obwohl diese weder Sicherheits- noch Qualitätsmängel aufweist.
Umetikettierung vielfach nicht praktikabel
Besonders kritisch sehen die Verbände die Situation bei großen Warenbeständen und in Branchen mit komplexen Kennzeichnungssystemen. In zahlreichen Produktkategorien sei eine kurzfristige Nachbearbeitung oder Umetikettierung kaum umsetzbar. Als Beispiel wird der Textilsektor genannt, in dem Hangtags entfernt und neu produziert werden müssten.
Ein solches Ergebnis stehe im Widerspruch zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft sowie zu den europäischen Vorgaben zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Gleichzeitig habe sich die Europäische Union vorgenommen, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel dürfe nicht durch die konkrete Ausgestaltung neuer Regulierungsvorhaben unterlaufen werden, argumentieren die Verbände.
Forderung nach Bestandsschutz
Zudem verweisen die Unterzeichner auf den unterschiedlichen Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten und warnen vor Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Ende April hatten erst drei EU-Staaten die Richtlinie vollständig in nationales Recht überführt.
Als Vorbild nennen die Verbände die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40. Deren Leitlinien sehen vor, dass Verpackungen, die vor dem Anwendungsdatum rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, weiterhin auf dem Markt verbleiben dürfen, ohne nachträglich angepasst oder zurückgerufen werden zu müssen. Ein vergleichbarer Bestandsschutz sei aus Gründen der rechtlichen Kohärenz auch für die EmpCo-Richtlinie erforderlich.
Dem von dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) initiierten Verbändebündnis gehören neben dem Markenverband unter anderem der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Lebensmittelverband Deutschland, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) sowie der Milchindustrie-Verband (MIV) an.
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