Digitaler Handel
Verbraucherschutz im Netz: Widerrufsbutton wird Pflicht
Seit dem 19. Juni 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für den sogenannten Widerrufsbutton. Ziel der Regelung ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Widerruf von online geschlossenen Verträgen zu erleichtern. Nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sollen zeitaufwendige Suchprozesse und komplizierte Abläufe entfallen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betonte, dass ein einfacher Vertragsabschluss auch einen ebenso einfachen Widerruf ermöglichen müsse. Die Neuregelung soll den Verbraucherschutz stärken und für mehr Fairness im digitalen Handel sorgen.
"Die gesetzlichen Vorgaben für den Widerrufsbutton treten jetzt in Kraft. Damit wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, im Internet geschlossene Verträge zu widerrufen. Das spart Zeit und Nerven – und verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen", so Hubig.
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