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Dr. Laura Currier, Geschäftsführerin des Industrieverbands Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten e. V. (ISZ) - Quelle: ISZ

EmpCo-Richtlinie

Green Claims mit Augenmaß: ISZ appelliert für praktikable Übergangsregeln

Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie sollen  Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und Greenwashing eingedämmt werden. Der Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten e. V. (ISZ) richtet sich mit einem Appell an die Politik: Damit die neuen Vorgaben ihre Wirkung entfalten, brauche es eine praxisgerechte Umsetzung. Dr. Laura Currier, Geschäftsführerin des ISZ e. V., erläutert, warum realistische Übergangsfristen und rechtssichere Abverkaufsregelungen aus Sicht der Branche entscheidend sind:

 

Der Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestalten e. V. (ISZ e. V.), Nürnberg, unterstützt das Ziel der europäischen EmpCo-Richtlinie, Greenwashing einzudämmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten. Gleichzeitig sieht der Verband deutlichen Anpassungsbedarf bei der praktischen Umsetzung.

Die Branche ist durch langlebige Produkte, lange Umlaufzeiten und komplexe internationale Lieferketten geprägt. Vor diesem Hintergrund warnt der ISZ e. V. davor, dass bereits rechtmäßig produzierte und in Verkehr gebrachte Produkte nachträglich ihre Verkehrsfähigkeit verlieren könnten, wenn keine klaren und realitätsnahen Übergangsregelungen geschaffen werden.

Bestandsware darf nicht zum Problem werden

Die derzeit diskutierten Maßnahmen wie nachträgliche Umetikettierungen oder ergänzende Hinweise am Point-of-Sale sind aus Sicht des Verbandes kaum praktikabel. Die Vielzahl an Artikeln, die Komplexität der Vertriebswege sowie die oft geringe Produktgröße führen zu einem unverhältnismäßig hohen operativen Aufwand und erheblichen Zusatzkosten.

Ökologische und wirtschaftliche Folgekosten vermeiden

Es drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Können Produkte aufgrund neuer Kennzeichnungsanforderungen nicht mehr regulär abverkauft werden, drohen großflächige Rücksendungen an Hersteller sowie die Vernichtung von Verpackungen und im Extremfall sogar von vollständig gebrauchsfähigen, rechtskonform produzierten Produkten. Dies hätte nicht nur erhebliche wirtschaftliche Schäden für die Unternehmen zur Folge, sondern würde auch den europäischen Nachhaltigkeitszielen widersprechen und vermeidbare ökologische Belastungen verursachen.

Appell an die Bundesregierung

Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, hat der ISZ e. V. einen Brief an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übermittelt. Darin fordert der Verband eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der Richtlinie und weist auf die erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Risiken der derzeitigen Auslegung hin.

Der ISZ e. V. appelliert an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für entsprechende Anpassungen einzusetzen. Im Fokus stehen dabei:

  • angemessene und realistische Übergangsfristen,
  • rechtssichere Abverkaufsregelungen für Bestandsware sowie
  • der Verzicht auf rückwirkende Anforderungen.

Nur eine praktikable Ausgestaltung stellt sicher, dass die Ziele der Richtlinie erreicht werden, ohne gleichzeitig funktionierende Marktstrukturen zu beeinträchtigen oder vermeidbare wirtschaftliche und ökologische Schäden zu verursachen.

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vg 10.07.2026