Die Spitzenverbände der deutschen Lebensmittel- und Getränkewirtschaft wenden sich gegen die Pläne der Bundesregierung, eine Zuckersteuer auf Getränke bereits zum 1. Januar 2027 einzuführen. Nach Einschätzung der Verbände würde der enge Zeitplan Unternehmen vor erhebliche praktische und wirtschaftliche Herausforderungen stellen und die notwendige Planungssicherheit gefährden.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und der Lebensmittelverband Deutschland kritisieren, dass bislang weder ein konkreter Gesetzentwurf noch Klarheit darüber vorliege, welche Produkte von der Abgabe betroffen wären und wie die Steuer administrativ umgesetzt werden soll. Gesetzliche Vorgaben mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen dürften nicht im Eilverfahren eingeführt werden, so die Verbände.
Unternehmen sehen fehlende Planungssicherheit
Nach Angaben der Verbände benötigen Hersteller ausreichend Vorlauf, um Rezepturen anzupassen, Verpackungen und Kennzeichnungen zu ändern, Produktionsprozesse umzustellen sowie IT-Systeme, Logistik und Lieferverträge an neue regulatorische Anforderungen anzupassen. Eine Umsetzung innerhalb weniger Monate sei aus ihrer Sicht nicht realistisch.
Auch die Spitzenverbände der Getränkewirtschaft – darunter die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM), der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF), der Deutsche Brauer-Bund sowie der Verband Private Brauereien Deutschland – sprechen sich gegen ein Vorziehen der Steuer aus. Sie warnen insbesondere vor zusätzlichen Belastungen für mittelständische Unternehmen, die Kostensteigerungen kurzfristig kaum an den Handel weitergeben könnten.
Kritik an offenen Fragen zur Ausgestaltung
Neben dem engen Zeitplan verweisen die Verbände auf zahlreiche ungeklärte Punkte. So sei bislang offen, welche Getränke konkret steuerpflichtig wären und welche Behörde die Erhebung übernehmen solle. Ebenso fehlten Vorgaben zu digitalen Verfahren, Meldepflichten und Kontrollmechanismen.
Die Getränkewirtschaft sieht darin ein erhebliches Bürokratie- und Investitionsrisiko. Ohne belastbare rechtliche Rahmenbedingungen könnten Unternehmen notwendige Entscheidungen über Produktportfolios und Produktionsplanung nicht treffen.
Zweifel an den politischen Zielen
Kritisch bewerten die Verbände zudem die Finanzplanung der Bundesregierung. Diese geht nach den vorliegenden Berechnungen für 2027 von Steuereinnahmen in Höhe von rund 650 Millionen Euro aus, die ab 2028 infolge von Rezepturanpassungen der Hersteller auf etwa 450 Millionen Euro sinken sollen. Aus Sicht der Verbände zeige diese Kalkulation, dass kurzfristige Reformulierungen selbst von der Bundesregierung nicht erwartet würden. Daraus leiten sie die Kritik ab, dass fiskalische Ziele gegenüber dem gesundheitspolitischen Lenkungszweck im Vordergrund stünden.
Appell an Bundesregierung
Unabhängig von ihrer grundsätzlichen Ablehnung einer Zuckersteuer fordern die Verbände, den vorgesehenen Zeitplan zu überdenken und Unternehmen ausreichende Übergangsfristen einzuräumen. Gute Gesetzgebung brauche aus ihrer Sicht Verlässlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit, um wirtschaftliche Anpassungsprozesse angemessen ermöglichen zu können.
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