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Facebook und Instagram

EU-Kommission sieht Verstöße von Meta gegen Digital Services Act

Quelle: Guillaume Perigois/Unsplash

Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines laufenden Verfahrens nach dem Digital Services Act (DSA) vorläufig festgestellt, dass Meta mit den Plattformen Facebook und Instagram gegen europäische Vorgaben verstößt. Im Fokus stehen Gestaltungselemente, die nach Auffassung der Behörde ein suchtförderndes Nutzungsverhalten begünstigen könnten.

Untersucht werden unter anderem Funktionen wie Infinite Scroll, Autoplay, Push-Benachrichtigungen sowie die personalisierten Empfehlungssysteme der beiden Plattformen. Nach Einschätzung der Kommission hat Meta die Risiken dieser Funktionen für das körperliche und psychische Wohlbefinden der Nutzer:innen – insbesondere von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Gruppen – nicht ausreichend bewertet.

Zudem seien die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Risikominderung nicht geeignet, die negativen Auswirkungen des Plattformdesigns wirksam zu begrenzen.

Kommission fordert Änderungen

Nach den vorläufigen Feststellungen sollte Meta das Design seiner Dienste anpassen. Die Kommission nennt unter anderem die standardmäßige Deaktivierung von Funktionen wie Autoplay und Infinite Scroll, die Einführung wirksamer Bildschirmpausen sowie Änderungen an den Empfehlungssystemen, damit diese weniger stark auf maximale Nutzerinteraktion ausgerichtet sind.

Die Behörde betont, dass es sich dabei um eine vorläufige Einschätzung handelt. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Verfahren läuft weiter

Meta erhält nun Gelegenheit, die Untersuchungsunterlagen einzusehen und schriftlich auf die Vorwürfe zu reagieren. Parallel wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert. Sollte die Kommission ihre vorläufige Einschätzung bestätigen, kann sie eine formelle Nichteinhaltungsentscheidung erlassen. In diesem Fall droht dem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Das Verfahren unterstreicht die wachsenden regulatorischen Anforderungen an die Gestaltung digitaler Plattformen. Für Marken, die soziale Netzwerke als Kommunikations- und Werbekanäle nutzen, gewinnt damit die Frage an Bedeutung, wie sich mögliche Designänderungen auf Reichweiten, Empfehlungsmechanismen und die Interaktion mit Konsument:innen auswirken könnten. Gleichzeitig verdeutlicht das Verfahren, dass die EU die Verantwortung großer Plattformen für den Schutz ihrer Nutzer:innen stärker in den Fokus rückt.

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vg 10.07.2026