Digital Markets Act
EU verhängt Millionenstrafe gegen Google wegen Verstößen gegen den DMA

Die Europäische Kommission hat gegen Google wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) Geldbußen in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro verhängt. Der Konzern mit Sitz in Mountain View, Kalifornien, habe gegen Vorgaben zur Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche sowie gegen Regeln zur Weiterleitung von Nutzer:innen zu alternativen Kaufmöglichkeiten bei Google Play verstoßen.
Die Kommission verhängte eine Strafe von 460 Millionen Euro wegen sogenanntem Self-Preferencing in der Google-Suche sowie weitere 430 Millionen Euro wegen sogenannter Anti-Steering-Praktiken bei Google Play. Zudem wurde Google aufgefordert, die Verstöße zu beenden.
Eigene Dienste bevorzugt dargestellt
Nach Einschätzung der EU-Kommission hat Google seine eigenen Dienste – darunter Angebote aus den Bereichen Shopping, Hotels, Transport und Sport – in den Suchergebnissen gegenüber Wettbewerbern bevorzugt behandelt.
Der DMA verpflichtet sogenannte Gatekeeper-Plattformen dazu, eigene Dienste nicht besser zu platzieren als vergleichbare Angebote von Drittanbietern. Die Kommission kritisiert, dass Google eigene Services in den Suchergebnissen prominenter darstelle, etwa durch eine Platzierung an oberster Stelle, zusätzliche visuelle Hervorhebungen oder spezielle Filterfunktionen.
Für Markenunternehmen ist die Sichtbarkeit in digitalen Plattformökosystemen ein zentraler Bestandteil der Markenführung. Veränderungen bei Ranking- und Empfehlungsmechanismen können unmittelbare Auswirkungen auf Reichweite, Auffindbarkeit und Kundenzugänge haben.
Einschränkungen bei alternativen Kaufwegen
Ein weiterer Verstoß betrifft die Regeln für den App-Marktplatz Google Play. Nach den Vorgaben des DMA müssen App-Entwickler:innen Nutzer:innen kostenlos über alternative Angebote informieren und sie zu anderen Vertriebskanälen führen können – beispielsweise zu eigenen Webseiten oder alternativen App-Stores.
Die Kommission sieht diese Möglichkeit durch Google eingeschränkt. Insbesondere die von Google erhobenen Gebühren für solche Weiterleitungen sowie die Dauer der entsprechenden Gebührenmodelle seien nicht mit den Anforderungen des DMA vereinbar.
Regulierung verändert digitale Markenökosysteme
Mit dem Digital Markets Act will die Europäische Union die Marktmacht großer digitaler Plattformen begrenzen und fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen. Die Entscheidung gegen Google ist ein weiterer Schritt der EU-Kommission bei der Durchsetzung der neuen Regeln für digitale Gatekeeper.
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